ha|bi|li|tie|ren 〈V.; hat〉
I 〈V. refl. u. V. intr.〉 (sich) \habilitieren einer Habilitation unterziehen, die Lehrbefugnis erwerben
II 〈V. tr.〉 jmdn. \habilitieren jmdm. die akademische Lehrbefugnis erteilen
[<mlat. habilitare „geschickt machen“; zu lat. habilis „geschickt, geeignet, fähig“]
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a) die Venia Legendi an einer Hochschule od. Universität erwerben:
in Heidelberg, bei Professor N. N. h.;
sich für Kunstgeschichte h.;
b) jmdm. die Venia Legendi erteilen:
sie wurde 1998 habilitiert.
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habilitieren,
jemandem die Lehrberechtigung an Hochschulen erteilen; sich habilitieren, die Lehrberechtigung erwerben.
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ha|bi|li|tie|ren <sw. V.; hat [mlat. habilitare, ↑Habilitand]: a) die Venia Legendi an einer Hochschule od. Universität erwerben: in München, bei Professor N. N. h.; <auch: h. + sich> ... bevor er sich in Berlin für Kunstgeschichte habilitierte (Muttersprache 6, 1965, 192); b) jmdm. die Venia Legendi erteilen: sie wurde 1998 habilitiert; Jacobi, der seine Hoffnungen, bei Struppler habilitiert zu werden, schwinden sieht (Spiegel 14, 1969, 90).
Universal-Lexikon. 2012.