Akademik

Großhandel
Groß|han|del 〈m.; -s; unz.〉
1. Verkauf von Waren zur Weiterverarbeitung (z. B. von Rohstoffen)
2. Handel mit Waren in großen Mengen, Verkauf an Wiederverkäufer; Sy Engroshandel; Ggs Einzelhandel

* * *

Groß|han|del, der:
Wirtschaftszweig, der mit Waren in großen Mengen handelt.

* * *

Großhandel,
 
im funktionellen Sinne Beschaffung von Gütern durch Marktteilnehmer, die sie in der Regel nicht selbst be- oder verarbeiten (Handelswaren), vom Hersteller oder von anderen Marktteilnehmern und deren Absatz an Wiederverkäufer, Weiterverarbeiter, gewerblicher Verwender (z. B. Behörden, Bildungsstätten) oder an sonstige Institutionen (z. B. Kantinen, Vereine), soweit es sich nicht um private Haushalte handelt. Großhandel im institutionellen Sinne, auch als Großhandelsunternehmen, Großhandelsbetrieb oder Großhandlung bezeichnet, umfasst jene Institutionen, deren wirtschaftliche Tätigkeit ausschließlich oder überwiegend dem Großhandel im funktionellen Sinne zuzurechnen ist. In der amtlichen Statistik wird ein Unternehmen oder ein Betrieb dann dem Großhandel zugeordnet, wenn aus der Großhandelstätigkeit eine größere Wertschöpfung resultiert als aus einer zweiten oder aus mehreren sonstigen Tätigkeiten. Der Großhandel erfüllt durch seine Tätigkeit insbesondere die Funktionen der Raum- und Zeitüberbrückung sowie der qualitativen und quantitativen Warentransformation. Die Leistung besteht nicht nur in der Übergabe von Sachgütern, sondern kann sich auch auf weitere Dienstleistungen erstrecken.
 
Die Betriebsformen im Großhandel unterscheiden sich v. a. in der Sortiments- und Belieferungspolitik, der Lagerhaltung und dem Umfang der Leistung. Während die Sortimentsgroßhandlung ein breites, flaches Sortiment anbietet, zeichnet sich die Spezialgroßhandlung durch ein schmales und tiefes Sortiment aus. Der Cash-and-carry-Betrieb, auch als Selbstbedienungsgroßhandel bezeichnet, bietet ein breites Sortiment von Nahrungs- und Genussmitteln sowie Ge- und Verbrauchsgüter an. Der Käufer hat Barzahlung zu leisten sowie Zusammenstellung (Kommissionierung) und Transport der Ware zu übernehmen. Rackjobber (Regalgroßhändler) bestücken Regalflächen in Einzelhandels- oder Cash-and-carry-Betrieben mit einem eigenständigen Sortiment und betreuen es wirtschaftlich, d. h., sie besorgen Einkauf, Anlieferung, Ladenverkaufsauszeichnung, Warenpräsentation und Regalauffüllung. Die Aufkaufhandlung ist auf die Beschaffung, Sortierung und Bündelung von überwiegend landwirtschaftlichen Erzeugnissen (z. B. Stroh, Obst, Kartoffeln, Baumwolle) sowie zunehmend auf die Redistribution von Altwaren und Werkstoffen zur Wiederverwertung (z. B. Recycling von Altpapier, Glas, Kunststoffen, Schrott) spezialisiert. Beim Transithandel werden Waren aus einem Ursprungsland über einen Händler aus einem Drittland (Transithändler, Transitär) in einem Bestimmungsland abgesetzt. Streckenhandel liegt vor, wenn die Handelsware vom Vorlieferanten zum Abnehmer befördert wird, ohne dass sie vom Handelsunternehmen eingelagert wird, wobei Zolllager sowie Lager in Freihäfen und im Ausland hier nicht als Lager gelten. Von Produktionsverbindungshandel wird gesprochen, wenn Großhandelsbetriebe (überwiegend) Produktionsbetriebe (industrielle Hersteller, Handwerksbetriebe u. a. gewerbliche Verwender) mit Investitionsgütern, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen beliefern.
 
Im Großhandel spielen in vielen Branchen (z. B. bei Frischprodukten) Kooperationsstrategien mit Lieferanten und Abnehmern (vertikaler Verbund) aber auch zwischen einzelnen Großhändlern (horizontaler Verbund) eine wichtige Rolle. Zu den kooperativen Betriebsformen des Großhandels zählen Einkaufsvereinigungen des Groß- und Einzelhandels und die freiwilligen Ketten. Ziele der Einkaufsvereinigungen bestehen heute nicht nur darin, Konditionenvorteile von Großbetrieben durch gemeinsamen Einkauf auszugleichen, sondern auch eine abgestimmte Marketingpolitik zu entwickeln. Bei den freiwilligen Ketten arbeiten selbstständige Groß- und Einzelhandelsbetriebe vorwiegend unter einheitlichen Organisationszeichen zusammen.
 
Die Zahl der Großhandelsunternehmen in Deutschland ist von (1985) 101 089 auf (1993) 118 150 gestiegen; gleichzeitig haben sich Beschäftigtenzahl (1985: 1,14 Mio.; 1993: 1,46 Mio.) und Umsatz (1985: 852,2 Mrd. DM; 1993: 1 099,8 Mrd. DM) erhöht (1985 nur alte Bundesländer). Größenwachstum und Konzentration schreiten rasch voran. Während 1970 286 Unternehmen (mit Umsätzen über 100 Mio. DM) 31,4 % des Großhandelsumsatzes auf sich vereinten, erwirtschafteten 1992 1 544 Unternehmen dieser Größenordnung 54,7 % der gesamten Großhandelsumsätze.
 
Teilweise ist der Großhandel von der Distributionsfunktion abgedrängt worden und erfüllt fast ausschließlich logistische Funktionen (z. B. beim Getränkefachgroßhandel); man spricht dann auch von Logistikdienstleistern. Um der Gefahr der Ausschaltung aus dem Distributionskanal zu begegnen, haben Großhandelsunternehmen Funktionen der Fertigung, des Einzelhandels (z. B. im Bereich des Baustoff- und des Textilhandels) oder der Handelsvermittlung übernommen. Die Großhandelsunternehmen stehen nicht nur in einem horizontalen Wettbewerb zu anderen Absatz- und Vertriebssystemen auf der Großhandelsstufe, sondern in zunehmenden Maße auch im vertikalen Wettbewerb zu den verschiedenen Logistiksystemen der Hersteller. Aus dieser Entwicklung ergibt sich für den Großhandel einerseits eine verstärkte Zentralisierung von Dispositions- und Finanzierungsfunktionen sowie andererseits eine zunehmende Dezentralisierung von Absatz- und Verkaufsfunktionen auf lokale und regionale Betriebseinrichtungen.
 
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
 
Einzelhandel · Handel
 
Literatur:
 
L. Müller-Hagedorn: Handelsmarketing (21993);
 B. Tietz: Binnenhandelspolitik (21993);
 
Hwb. des Marketing, hg. v. B. Tietz u. a. (21995).

* * *

Groß|han|del, der: als Bindeglied zwischen Hersteller u. Einzelhandel fungierender Wirtschaftszweig, der mit Waren in großen Mengen handelt; Engroshandel.

Universal-Lexikon. 2012.