Akademik

evozieren
heraufbeschwören; verursachen; hervorrufen

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evo|zie|ren 〈[ -vo-] V. tr.; hat
1. hervorrufen
2. 〈veraltet〉 vorladen
● einen Beklagten \evozieren 〈veraltet〉; Vorstellungen \evozieren [<lat. evocare „herausrufen, aufrufen, vorladen“]

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evo|zie|ren <sw. V.; hat [lat. evocare = heraus-, hervorrufen; vorladen, zu: vocare, Vokabel]:
1. (bildungsspr.) durch Evokation (1) hervorrufen, bewirken:
Vorstellungen, Erinnerungen e.
2. (Rechtsspr.) durch Evokation (2) vorladen.

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evozieren
 
[lateinisch evocare »herausrufen«; »vorladen«],
 
 1) bildungssprachlich: durch Evokation hervorrufen, bewirken.
 
 2) Recht: ein Verfahren, das bei einer untergeordneten Instanz anhängig ist, an sich ziehen.

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evo|zie|ren <sw. V.; hat [lat. evocare = heraus-, hervorrufen; vorladen, zu: vocare, ↑Vokabel]: 1. (bildungsspr.) durch ↑Evokation (1) hervorrufen, bewirken: Vorstellungen, Erinnerungen e.; Ohne sich auf eine durchgehende Handlung einzulassen, evoziert Cocteau noch einmal ... seine filmischen Imaginationen (zitty 13, 1984, 75). 2. (Rechtsspr.) durch ↑Evokation (2) vorladen.

Universal-Lexikon. 2012.