Ge|gen|kö|nig 〈m. 1〉 König, der dem von der Gegenpartei ernannten König gegenübergestellt worden ist od. werden soll ● einen \Gegenkönig aufstellen, einsetzen, wählen
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Ge|gen|kö|nig, der:
dem herrschenden König od. der herrschenden Königin entgegengestellter, von einer Gegenpartei gewählter König.
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Gegenkönig,
von einer Gruppe der Fürsten gewählter und dem herrschenden König entgegengestellter König. In der deutschen Geschichte des Mittelalters zeigt die zur Zeit des Investiturstreits beginnende Wahl von Gegenkönigen das Zurücktreten des Geblütswahlrechts zugunsten der freien Königswahl an, wobei die wählenden Fürsten (später die Kurfürsten) die Erweiterung ihres Einflusses anstrebten. Die Wahl eines Gegenkönigs bedeutete für den herrschenden König in der Regel eine erhebliche Einbuße an Macht, bedingt v. a. durch die Zugeständnisse an die ihn Unterstützenden für deren Treue. Mit der Regelung der Königswahl durch die Goldene Bulle (1356) wurde die Wahl eines Gegenkönigs nahezu ausgeschlossen. Bekannte Gegenkönige waren: Rudolf von Rhenfelden gegen Kaiser Heinrich IV.; Heinrich Raspe und Wilhelm von Holland gegen König Konrad IV. und zugleich gegen Kaiser Friedrich II.; Friedrich der Schöne gegen Kaiser Ludwig IV., den Bayern.
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Ge|gen|kö|nig, der: dem herrschenden König od. der herrschenden Königin entgegengestellter, von einer Gegenpartei gewählter König.
Universal-Lexikon. 2012.