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Ab|strich ['apʃtrɪç], der; -[e]s, -e:1. Maßnahme, durch die etwas (geplante Ausgaben o. Ä.) gestrichen, gekürzt wird:
man nahm Abstriche am Haushaltsplan vor.
2. Entnahme von Sekreten:
die Ärztin ließ einen Abstrich von den Mandeln machen.
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Ạb|strich 〈m. 1〉
1. das Abstreichen
2. das, was abgestrichen wurde
3. Strich nach unten (beim Schreiben)
4. Verringerung
5. 〈Hüttenw.〉 bei der trockenen Raffination des Bleis entstehende Verbindungen, die sich in der Schmelze an der Oberfläche sammeln u. von dort entfernt (abgestrichen) werden können
6. 〈Med.〉 Entnahme von Wund- u. Schleimhautabsonderungen zur mikroskop. od. bakteriolog. Untersuchung
7. der entnommene Schleim selbst
● \Abstriche machen 〈fig.〉 sich bescheiden, sich begnügen, etwas verringern, verkleinern; weniger beanspruchen
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Ạb|strich , der; -[e]s, -e:
1.
a) <meist Pl.> Streichung, Kürzung, Abzug:
ein A. am Etat;
Ü man muss im Leben oft -e machen (zurückstecken);
b) <Pl.> Einschränkungen:
einige -e an Bequemlichkeit muss man bei diesem Wagen in Kauf nehmen;
der Torhüter überzeugte, mit -en (Vorbehalt) auch die Verteidigung.
2. (Med.)
a) Entnahme von Haut, Schleimhaut o. Ä. für eine Untersuchung:
einen A. machen;
b) durch Abstrich (2 a) gewonnene Haut, Schleimhaut o. Ä.:
den A. einfärben.
3. (Schriftw.) Strich nach unten.
4. (bei Streichinstrumenten) abwärtsgeführter Bogenstrich.
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Abstrich,
1) Medizin: Probeentnahme von Absonderungen der Schleimhaut zur bakteriologischen oder zytologischen Untersuchung, z. B. Rachenabstrich bei Verdacht auf Diphtherie.
2) Metallurgie: die beim Einschmelzen oder Raffinieren unreiner Metalle von der Oberfläche der Metallschmelze abgezogene, deshalb auch Abzug genannte, lockere, feste oder flüssige Schicht von Metallverbindungen.
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Ạb|strich, der; -[e]s, -e: 1. a) <meist Pl.> Streichung, Kürzung, Abzug: ein A. am Etat; Ü man muss im Leben oft -e machen (zurückstecken); b) <Pl.> Einschränkungen: Einige -e an Bequemlichkeit muss man ... meist machen (ADAC-Motorwelt 7, 1979, 43); Mit -en sind Darmstadt und die Stuttgarter Kickers vorne einzustufen (Saarbr. Zeitung 12./13. 7. 80, 6). 2. (Med.) a) Entnahme von Haut, Schleimhaut o. Ä. für eine Untersuchung: einen A. machen; b) durch ↑Abstrich (2 a) gewonnene Haut, Schleimhaut o. Ä.: den A. einfärben. 3. (Schriftw.) Strich nach unten. 4. (bei Streichinstrumenten) abwärts geführter Bogenstrich.
Universal-Lexikon. 2012.