Akademik

hinweisen
anmerken; hindeuten; erkennen lassen; aufmerksam machen (auf); informieren (über); sensibilisieren (für); verweisen (auf)

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hin|wei|sen ['hɪnvai̮zn̩], wies hin, hingewiesen <tr.; hat:
1. (auf etwas Bestimmtes) aufmerksam machen:
jmdn. auf eine Gefahr, eine günstige Gelegenheit hinweisen.
Syn.: aufzeigen, herausstellen, hervorheben, hindeuten, verweisen, zeigen.
2. hindeuten (2):
alle Umstände weisen darauf hin, dass …; nichts weist auf eine Straftat hin.
Syn.: andeuten, verraten, zeigen.

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hịn||wei|sen 〈V. 277; hat
I 〈V. intr.〉 auf etwas \hinweisen
1. auf etwas zeigen
2. 〈fig.〉 auf etwas anspielen, verweisen, etwas zu verstehen geben
● es wird immer wieder auf die Gefahren hingewiesen, die ...; es besteht Veranlassung, darauf hinzuweisen, dass ...; ich möchte nachdrücklich darauf \hinweisen, dass ...; \hinweisendes Fürwort 〈Gramm.〉 Demonstrativpronomen
II 〈V. tr.〉 jmdn. auf etwas \hinweisen jmdn. auf etwas aufmerksam machen ● ich möchte Sie darauf \hinweisen, dass ein solches Benehmen unserem vornehmen Haus nicht geduldet wird

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hịn|wei|sen <st. V.; hat:
1. in eine bestimmte Richtung, auf etw. zeigen:
sie wies [mit der Hand] auf das Gelände hin;
hinweisendes Fürwort (Sprachwiss.; Demonstrativpronomen).
2. jmds. Aufmerksamkeit auf etw. lenken, jmdn. (bes. durch eine Äußerung) auf etw. aufmerksam machen:
auf eine Gefahr h.;
sie wies uns höflich auf die Schwierigkeiten hin.
3. etw. anzeigen, auf etw. schließen lassen u. [jmdn.] darauf aufmerksam machen:
alle Anzeichen weisen darauf hin, dass die Wetterlage sich bald ändern wird.

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hịn|wei|sen <st. V.; hat: 1. in eine bestimmte Richtung, auf etw. zeigen: sie wies [mit der Hand] auf das Gelände hin; das Schild weist auf den Parkplatz hin; hinweisendes Fürwort (Sprachw.; Demonstrativpronomen). 2. jmds. Aufmerksamkeit auf etw. lenken, jmdn. (bes. durch eine Äußerung) auf etw. aufmerksam machen: sie wies uns höflich, nachdrücklich, beiläufig auf die Schwierigkeiten hin; Die Stimme klang wie die eines ... Beamten, der nicht müde geworden ist, auf einen Missstand hinzuweisen (Gaiser, Jagd 69); dass die Umstände uns dazu zwingen, auf einen Übelstand mit Nachdruck hinzuweisen (Kirst, Aufruhr 37); auf Mängel, auf eine Gefahr h.; sein Vermerk wies darauf hin, dass einige Punkte noch nicht erledigt seien. 3. etw. anzeigen, auf etw. schließen lassen u. [jmdn.] darauf aufmerksam machen: alle Anzeichen weisen darauf hin, dass die Wetterlage sich bald ändern wird.

Universal-Lexikon. 2012.