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Formenlehre
Fọr|men|leh|re 〈f. 19〉 = Morphologie

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Fọr|men|leh|re, die:
1. (Sprachwiss.) Teilgebiet der Grammatik, das die Bildung der Wortformen bei Deklination, Konjugation u. Komparation umfasst; Morphologie.
2. (Musik) Teil der Kompositionslehre, der die Beschreibung formaler Schemata (z. B. Fuge, Sonatensatz) umfasst.
3. (Biol.) Morphologie (2).

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Formenlehre,
 
1) Musik: die Beschreibung schematischer Gestaltmodelle besonders der Instrumentalmusik (z. B. Sonate, Fuge, Rondo, Liedform), von denen das konkrete Werk durch jeweils charakteristische Besonderheiten abweicht. Die Formenlehre entstand im 18. Jahrhundert aus der theoretischen Betrachtung der Instrumentalmusik und entwickelte sich im 19. Jahrhundert zu einem eigenen (an Hochschulen gelehrten) Lehrfach. Die Vielfalt der Gestaltungsmöglichkeiten in der neueren Musik drängte die Bedeutung der Formenlehre für die Kompositionstechnik zurück. (offene Form)
 
Literatur:
 
E. Ratz: Einf. in die musikal. F. (Neuausg. Wien 1978);
 H. Leichtentritt: Musikal. F. (121987);
 C. Kühn: F. der Musik (41994).
 
 2) Sprachwissenschaft: Flexion, Deklination, Konjugation, Morphologie.
 

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Fọr|men|leh|re, die: 1. (Sprachw.) Teilgebiet der Grammatik, das die Formenbildung der Wörter (Deklinations-, Konjugations- u. Komparationsformen) umfasst; Morphologie. 2. (Musik) Teil der Kompositionslehre, der die Beschreibung formaler Schemata (z. B. Fuge, Sonatensatz) umfasst. 3. (Biol.) Morphologie (2).

Universal-Lexikon. 2012.