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Instrumentalmusik
In|stru|men|tal|mu|sik 〈f. 20; unz.〉 mit Instrumenten ausgeführte Musik; Ggs Vokalmusik
Die Buchstabenfolge in|stru... kann in Fremdwörtern auch ins|tru..., inst|ru... getrennt werden.

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In|s|t|ru|men|tal|mu|sik, die:
1. <o. Pl.>↑ instrumentale (1) Musik.
2. der Instrumentalmusik (1) zuzurechnendes Musikstück.

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Instrumentalmusik,
 
die nur mit Instrumenten ausgeführte Musik, im Unterschied zur Vokalmusik. Nach Zahl und Zusammensetzung der beteiligten Instrumente unterscheidet man Musik für Soloinstrumente, Kammer- und Orchestermusik. Bis ins 16. Jahrhundert war die reine Instrumentalmusik zweckgebunden, z. B. als einleitendes Präludieren, als musikalische Umrahmung, als Tanz- oder Tafelmusik; daneben waren Übertragungen vokaler Kompositionen für Instrumente verbreitet. Auch wo die Instrumentalmusik noch nicht wie die Vokalmusik eine selbstständige, gehobene Kunst war, hat sie das Werden der europäischen Musik entscheidend befruchtet. Von einer selbstständigen, zweckfreien Instrumentalmusik kann man seit dem 17. Jahrhundert sprechen, doch ist die Instrumentalmusik erst seit dem Spätbarock (insbesondere seit J. S. Bach) der Vokalmusik ebenbürtig. Seit dem Schaffen J. Haydns, W. A. Mozarts und L. van Beethovens wurde sie zum Inbegriff der reinen (absoluten) Musik und bewahrte diese Vorrangstellung weithin bis in die Gegenwart.

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In|stru|men|tal|mu|sik, die: instrumentale (1) Musik.

Universal-Lexikon. 2012.