Akademik

Feldzeugmeister
Fẹld|zeug|meis|ter 〈m. 3
1. 〈im Landsknechtsheer〉 oberster Befehlshaber der Artillerie
2. 〈im österr. u. ung. Heer〉 General
3. 〈im früheren dt. Heer〉 Generalleutnant od. -major, dem die Feldzeugmeisterei unterstand

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Feldzeugmeister,
 
in den Landsknechtsheeren des 16. und 17. Jahrhunderts der oberste Befehlshaber der Artillerie, in den Streitkräften der meisten größeren deutschen Staaten im 17. und 18. Jahrhundert (in Preußen bis Mitte des 19. Jahrhunderts) mit dem Zusatz »General« (Generalfeldzeugmeister, Abkürzung GFZ) Titel des jeweils für das gesamte Artilleriewesen zuständigen Offiziers; entsprach in Preußen dem Rang eines Generalfeldmarschalls, war jedoch nicht immer mit entsprechender Befehlsgewalt verbunden. Im kaiserlich-deutschen Heer stand seit Ende des 19. Jahrhunderts ein General mit dem Titel »Feldzeugmeister« an der Spitze der für die Beschaffung und Verwaltung von Gerät, Waffen und Munition zuständigen Feldzeugmeisterei. In der Wehrmacht gab es einen Heeresfeldzeugmeister und einen Luftzeugmeister. - In Österreich-Ungarn entsprach der Dienstgrad Feldzeugmeister (bis 1908) als zweithöchster Generalsrang dem des deutschen Generals der Infanterie oder Artillerie.
 

Universal-Lexikon. 2012.