Ex|zel|lẹnz 〈f. 20〉
1. 〈früher〉 (Titel von Ministern u. hohen Beamten)
2. 〈heute〉 (Titel von von Gesandten u. Botschaftern)
3. 〈häufig〉 = Eminenz
[<lat. excellentia „Erhabenheit, hervorragende Persönlichkeit“]
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Ex|zel|lẹnz, die; -, -en [frz. excellence, eigtl. = Erhabenheit, Herrlichkeit < lat. excellentia]:
a) Anrede im diplomatischen Verkehr:
Euer, Eure E.;
die Einladung Eurer, Seiner E.;
Ihren -en, dem Herrn amerikanischen Botschafter und Gattin;
b) (früher) Titel für Generale u. höchste Beamte (Abk.: Exz.)
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Exzellẹnz
[lateinisch »Erhabenheit«], Ehrentitel, nicht scharf geschieden von Eminenz. Exzellenz, schon in der römisch-byzantinischen Kaiserzeit als ehrendes Prädikat höheren Beamten beigelegt, wurde im Mittelalter zuerst für langobardische, später für fränkische Könige, deutsche Kaiser sowie für Päpste und Bischöfe verwendet, ging dann auch auf Herzöge und Reichsgrafen über. Ab der Mitte des 17. Jahrhunderts wurde der Titel Exzellenz, zuerst in Frankreich, mit höchsten Zivil- und Militärämtern verbunden, während er gleichzeitig als fürstliches Prädikat verschwand. In Deutschland gebührte der Titel bis 1918 dem Reichskanzler und den Staatssekretären des Reiches, in Preußen den Ministern und Oberpräsidenten während der Amtsdauer, außerdem den Offizieren vom Generalleutnant an aufwärts. In der heutigen Diplomatie steht die Anrede Exzellenz den Botschaftern zu und ist auch für Gesandte üblich. Die katholische Kirche führte 1930 den Titel »Hochwürdigste Exzellenz« für alle Bischöfe und einige andere Prälaten ein; er wird jedoch seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil nicht mehr generell verwendet.
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Universal-Lexikon. 2012.