1. letzte Rangstufe vor dem General
2. Offizier in diesem Rang
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Ge|ne|ral|leut|nant, der (Militär):
a) <o. Pl.> zweithöchster Dienstgrad in der Rangordnung der Generale (bei Heer u. Luftwaffe);
b) Offizier dieses Dienstgrades.
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Generalleutnant,
im 16. Jahrhundert in Deutschland aufgekommene Bezeichnung für den mit weitreichenden politischen und militärischen Vollmachten ausgestatteten Offizier, der den deutschen Kaiser im Feld vertrat; später auch für den Stellvertreter des militärischen Höchstkommandierenden. Heute je nach Größe einer Armee in der Regel zweit- oder dritthöchster Rang innerhalb der Dienstgradgruppe »Generale«. (General, Dienstgrad, Übersicht)
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Ge|ne|ral|leut|nant, der: a) <o. Pl.> zweithöchster Dienstgrad in der Rangklasse der Generale; b) Offizier des Dienstgrads ↑Generalleutnant (a).
Universal-Lexikon. 2012.