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Dreimächtepakt
Drei|mạ̈ch|te|pakt 〈m. 1zwischen drei Staaten geschlossener Pakt

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Dreimächtepakt,
 
Bündnisvertrag zwischen Deutschland, Italien und Japan, abgeschlossen am 27. 9. 1940 in Berlin auf 10 Jahre. Sein Ziel war es, die USA von einem Kriegseintritt gegen die drei Mächte sowohl vom Atlantik als auch vom Pazifik her abzuschrecken. Die vertragschließenden Mächte sicherten sich gegenseitige Unterstützung zu (auch auf militärischem Gebiet), falls eine von ihnen von einem Staat angegriffen würde (gemeint waren die USA), der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in den europäischen oder ostasiatischen Krieg verwickelt war. Die Beziehungen der Partner zur UdSSR sollten (Art. 5) durch den Pakt nicht berührt werden. Ideologische Basis des Dreimächtepakts war die Entschlossenheit der drei Vertragspartner, die Welt in »Großräume« aufzuteilen: Deutschland und Italien sollten in Europa, Japan sollte im »Großraum Ostasien« eine »neue Ordnung« schaffen.
 
Dem Dreimächtepakt traten bei: 1940 Ungarn, Rumänien, Slowakei, 1941 Bulgarien, Jugoslawien und - nach dessen Zerschlagung - Kroatien. Nach dem Angriff Japans auf die USA und Großbritannien (7. 12. 1941 und der Kriegserklärung Deutschlands und Italiens an die USA (11. 12. 1941 ergänzten die drei Mächte den Dreimächtepakt durch einen Vertrag (11. 12. 1941, in dem jeder für sich den Abschluss eines »Sonderfriedens« ausschloss. Die bedingungslose Kapitulation Deutschlands (7. 5. und 8./9. 5. 1945) bezeichnete Japan als Bruch des Dreimächtepakts.
 
Literatur:
 
T. Sommer: Dtl. u. Japan zw. den Mächten. 1935-1940. Vom Antikominternpakt zum D. (1962);
 J. M. M. Meskill: Hitler and Japan. The hollow alliance (New York 1966);
 M. Miyaka: Die Achse Berlin-Rom-Tokio im Spiegel der jap. Quellen, in: Mitt. des Österr. Staatsarchivs, Jg. 21 (Wien 1968);
 J. Dülfer, in: Australian Journal of Politics and History, Jg. 32 (Saint Lucia 1986).

Universal-Lexikon. 2012.