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Diversion
Di|ver|si|on 〈[ -vɛr-] f. 20
1. Ablenkung, Richtungsänderung
2. 〈DDR〉 politische Störung, Sabotage; Sy Subversion (2)
[zu lat. diversus „abgekehrt, entgegengesetzt“]

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Diversion
 
[russisch diversija, eigentlich »Ablenkungsangriff«, zu lateinisch diversio »Angriff von der Seite«] die, -/-en,
 
 1) aus dem militärischen Sprachgebrauch entlehnter Begriff, der in das Strafrecht kommunistischer Staaten einging. Nach § 103 StGB der DDR wurde wegen Diversion bestraft, wer Maschinen, volkswirtschaftlichen oder militärischen Anlagen oder Ausrüstungen, Gebäude, Transport- oder Verkehrseinrichtungen, Rohstoffe, Erzeugnisse oder Reserven, Unterlagen der Forschung oder Wissenschaft oder andere für die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft, die Volkswirtschaft oder die Landesverteidigung wichtige Gegenstände, Materialien oder Einrichtungen zerstörte, beschädigte oder in anderer Weise dem bestimmungsgemäßen Gebrauch entzog, um die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der DDR zu schädigen. Diversion war mit Gefängnis nicht unter drei Jahren, in besonders schweren Fällen mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe oder Todesstrafe bedroht.
 
 2) Strafrecht: Bezeichnung für Bestrebungen und Modelle in der Kriminalpolitik, staatliche Sanktionen auf abweichendes (strafbares) Verhalten unter bestimmten Voraussetzungen zu vermeiden. Das Absehen von der Strafverfolgung zugunsten der Resozialisierung des Täters, von erzieherischen Maßnahmen u. a. hat im deutschen Strafrecht besonders im Jugendstrafrecht (§§ 45, 47 Jugendgerichtsgesetz) und im Erwachsenenstrafrecht bei Bagatellsachen Bedeutung.
 

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Di|ver|si|on, die; -, -en [zu russ. diversija, eigtl. = Ablenkungsangriff < lat. diversio = Ablenkung] (bes. DDR): Sabotage gegen den Staat: Unser Tribunal hat Ralf Sintenis wegen Sabotage und D. zu fünfzehn Jahren Zuchthaus verurteilt (Bieler, Bär 159); ∙ Ü Sie erklärte der Gottheit und dem Eigentum den Krieg, um eine D. zugunsten der Könige zu machen (Büchner, Dantons Tod I, 3).

Universal-Lexikon. 2012.