Akademik

unzulässig
kriminell; unrechtmäßig; widerrechtlich; ungenehmigt; verboten; gesetzwidrig; nicht erlaubt; gesetzeswidrig; unberechtigt; illegal; unautorisiert; ungesetzlich; schwarz (umgangssprachlich); rechtswidrig; unerlaubt; untersagt; ordnungswidrig

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un|zu|läs|sig ['ʊnts̮u:lɛsɪç] <Adj.>:
nicht erlaubt:
die Firma wandte bei der Werbung unzulässige Methoden an; eine unzulässige Einschränkung der privaten Rechte; dieses Verfahren ist rechtlich unzulässig.
Syn.: gesetzwidrig, illegal, illegitim (bildungsspr.), kriminell, strafbar, unerlaubt, ungesetzlich, unrechtmäßig, verboten, widerrechtlich.

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ụn|zu|läs|sig 〈Adj.〉 nicht zulässig, nicht erlaubt ● \unzulässige Beeinflussung, Einmischung

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ụn|zu|läs|sig <Adj.>:
nicht zulässig:
-e Zusatzstoffe, Hilfsmittel;
eine -e Einschränkung der Privatsphäre.

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ụn|zu|läs|sig <Adj.>: nicht zulässig: -e Zusatzstoffe, Hilfsmittel; diese Vorschrift bedeutet eine -e Einschränkung der Privatspähre; Ist es u., in diesen Natursachen Tier und Mensch auch gedanklich zu vermengen? (Stern, Mann 25); Nach ihrer (= der Juristen) Ansicht sollte die Ausstrahlung indizierter Filme im Fernsehen grundsätzlich u. sein (FAZ 17. 7. 99, 4); ein solches Vorgehen wurde für rechtlich u. erklärt;

Universal-Lexikon. 2012.