Akademik

unerlaubt
kriminell; unrechtmäßig; widerrechtlich; ungenehmigt; verboten; gesetzwidrig; unzulässig; nicht erlaubt; gesetzeswidrig; unberechtigt; illegal; unautorisiert; ungesetzlich; schwarz (umgangssprachlich); rechtswidrig; untersagt; ordnungswidrig; unzuständig; ohne Befugnis; unbefugt; ohne Erlaubnis

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un|er|laubt ['ʊn|ɛɐ̯lau̮pt] <Adj.>:
a) ohne Erlaubnis [geschehend]:
unerlaubtes Fernsehen; sie blieben dem Unterricht unerlaubt fern.
Syn.: tabu, verboten.
b) dem Gesetz widersprechend:
unerlaubter Waffenbesitz; unerlaubte Werbung.
Syn.: gesetzwidrig, illegal, illegitim (bildungsspr.), kriminell, schwarz (ugs.), strafbar, ungesetzlich, unrechtmäßig, unzulässig, verboten, widerrechtlich.

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ụn|er|laubt 〈Adj.〉 nicht erlaubt ● das \unerlaubte Betreten des Geländes; \unerlaubte Beziehungen zu jmdm. unterhalten; \unerlaubte Entfernung von der Gruppe

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ụn|er|laubt <Adj.>:
ohne Erlaubnis [erfolgend, getan werdend o. Ä.]; verboten; [rechtlich] nicht erlaubt:
eine -e Handlung;
das -e Betreten des Gebäudes;
-er Waffenbesitz ist strafbar;
er ist dem Unterricht u. ferngeblieben.

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ụn|er|laubt <Adj.>: ohne Erlaubnis [erfolgend, getan werdend o. Ä.]; verboten; [rechtlich] nicht erlaubt: eine -e Handlung; das -e Betreten des Gebäudes; -er Waffenbesitz ist strafbar; Er wurde wegen Passdiebstahls und -en Grenzübertritts angeklagt (Bieler, Mädchenkrieg 391); ... dem Neffen ... sei wegen -er Nebeneinkünfte gekündigt worden (Hamburger Abendblatt 21. 5. 85, 3); er ist dem Unterricht u. ferngeblieben; In der Nähe klebte ein Trupp Braunhemden ... u. Plakate (G. Vesper, Laterna 18).

Universal-Lexikon. 2012.