Akademik

illegitim
il|le|gi|tim ['ɪlegiti:m] <Adj.> (bildungsspr.):
1.
a) unrechtmäßig, im Widerspruch zur Rechtsordnung [stehend], nicht im Rahmen bestehender Vorschriften [erfolgend] /Ggs. legitim/: eine illegitime Thronfolge; eine Regierung für illegitim erklären.
Syn.: gesetzwidrig, illegal, unzulässig, verboten, widerrechtlich.
b) (früher) außerehelich; nicht ehelich:
ein illegitimes Kind.
2. nicht legitim (b), nicht vertretbar, nicht berechtigt:
eine illegitime Forderung.

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ịl|le|gi|tim 〈Adj.〉 Ggs legitim
1. unrechtmäßig, gesetzlich nicht anerkannt, unzulässig
2. ungerechtfertigt, unvertretbar
● \illegitimes Kind 〈veraltet〉 uneheliches K. [<lat. illegitimus „ungesetzlich“]

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ịl|le|gi|tim <Adj.> [lat. illegitimus, zu: in- = un-, nicht u. legitimus, legitim]:
1.
a) (bildungsspr.) unrechtmäßig, im Widerspruch zur Rechtsordnung stehend, nicht im Rahmen bestimmter Vorschriften erfolgend:
eine -e Thronfolge;
b) (früher) außerehelich; nicht ehelich:
ein -es Kind.
2. (bildungsspr.) nicht legitim (2), nicht vertretbar, nicht berechtigt:
eine -e Forderung;
auf -e Art.

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ịllegitim
 
[lateinisch\], unrechtmäßig, nicht im Rahmen bestimmter Vorschriften erfolgend; Gegensatz: legitim.

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ịl|le|gi|tim <Adj.> [lat. illegitimus, zu: in- = un-, nicht u. legitimus, ↑legitim] (bildungsspr.): 1. a) unrechtmäßig, im Widerspruch zur Rechtsordnung stehend, nicht im Rahmen bestimmter Vorschriften erfolgend: eine -e Thronfolge; b) außerehelich; unehelich: ein -es Kind; Al-Andalus, das durch einen -en Beischlaf an die Afrikaner gekommen war (Fries, Weg 12). 2. nicht ↑legitim (2), nicht vertretbar, nicht berechtigt: eine -e Forderung; auf -e Art; Gewalt von unten wird von vornherein als i. abqualifiziert (Degener, Heimsuchung 165).

Universal-Lexikon. 2012.