* * *
aus|lie|fern ['au̮sli:fɐn], lieferte aus, ausgeliefert <tr.; hat:1.
a) einer anderen Instanz überlassen, in die Gewalt einer anderen Macht geben:
der Verbrecher wird an die Polizei seines Heimatlandes ausgeliefert.
b) jmds. Herrschaft, Macht bedingungslos unterworfen sein:
Prostituierte sind ihrem Zuhälter oft schutzlos ausgeliefert.
2. an den Handel zum Verkauf geben:
die neuen Bücher werden im Herbst ausgeliefert.
* * *
aus||lie|fern 〈V. tr.; hat〉
2. aushändigen, übergeben
3. 〈Rechtsw.〉 dem Heimatstaat, der zuständigen Gerichtsbarkeit übergeben
● einen geflohenen Verbrecher \ausliefern; Gefangene dem Feind \ausliefern; die erste Auflage wird im Mai ausgeliefert; jmdm. od. einer Sache (z. B. Unwetter) völlig ausgeliefert sein schutzlos preisgegeben sein
* * *
aus|lie|fern <sw. V.; hat:
1. [auf eine Forderung hin] übergeben, überantworten:
einen straffällig gewordenen Flüchtling [an seinen Heimatstaat] a.;
einen Verbrecher der Justiz a.;
sich selbst der Polizei a. (stellen);
Ü hilflos seinen Feinden, seinem Schicksal ausgeliefert (preisgegeben) sein.
2. (Kaufmannsspr.) zum Weiterverkauf an den Handel liefern:
Waren a.;
wir liefern am 1. Dezember aus.
* * *
aus|lie|fern <sw. V.; hat: 1. [auf eine Forderung hin] übergeben, überantworten: einen straffällig gewordenen Flüchtling [an seinen Heimatstaat] a.; einen Verbrecher der Justiz a.; sich selbst der Polizei a. (stellen); Ü hilflos seinen Feinden, seinem Schicksal ausgeliefert (preisgegeben) sein; in all den Erniedrigungen, die ich erfahre und denen ich mich bei meinen Abenteuern selber ausliefere (Strauß, Niemand 114); 2. (Kaufmannsspr.) zum Weiterverkauf an den Handel liefern: Waren a.; wir liefern am 1. Dezember aus.
Universal-Lexikon. 2012.