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Auswahlverfahren
Aus|wahl|ver|fah|ren 〈n. 14Verfahren, um eine Auswahl (unter mehreren Personen) zu treffen, z. B. bei Stellenbesetzungen

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Aus|wahl|ver|fah|ren, das:
Verfahren, in dem bes. Personen für einen bestimmten Zweck ausgewählt werden.

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I
Auswahlverfahren,
 
Stichprobenverfahren, Sampling ['sɑːmplɪȖ, englisch] das, -(s) /-s, beschreibende Statistik: Methoden der gezielten oder (meist) zufälligen Auswahl einer bestimmten Anzahl n von Elementen aus einer Grundgesamtheit von insgesamt N Elementen, die aufgrund eines oder mehrerer gemeinsamer Merkmale dem Objekt- beziehungsweise Problembereich einer bestimmten Fragestellung angehören. Durch die getroffene Auswahl ergibt sich eine Stichprobe vom Umfang n. Solche Grundgesamtheiten sind z. B. alle erwachsenen Einwohner eines Landes, alle Studenten einer Hochschule, alle Ärzte einer Stadt. Auswahlverfahren sind erforderlich, wenn infolge zu großer Grundgesamtheiten Vollerhebungen (Totalerhebungen) aus methodischen, finanziellen, zeitlichen, räumlichen oder juristischen Gründen nicht möglich sind (z. B. beim vierteljährlichen oder jährlichen Mikrozensus).
 
Auch bei relativ großem Stichprobenumfang ermöglichen unsystematische, aufs Geratewohl vorgenommene Auswahlen nur ungenaue Rückschlüsse auf die jeweilige Grundgesamtheit. Um den Grad der Repräsentanz einer Auswahl und die Zuverlässigkeit (Präzision) der Forschungsergebnisse zu erhöhen, wird mit systematischen Auswahlverfahren die Ziehung von Stichproben angestrebt, die die Heterogenität der Elemente und die Struktur der jeweiligen Grundgesamtheit weitestgehend widerspiegeln. Bei der methodisch umstrittenen bewussten oder gezielten Auswahl (englisch purposive sample) werden typische, besonders charakteristisch erscheinende Elemente mit bestimmten Merkmalsausprägungen nach freiem Ermessen zur Untersuchung bestimmt. Bei der kontrollierten Zufallsauswahl oder Wahrscheinlichkeitsauswahl (Zufallsstichprobe, englisch random sample) wird jedem Element der Grundgesamtheit die gleiche Wahrscheinlichkeit gesichert, in die Teilerhebung aufgenommen zu werden. Bei der geschichteten Auswahl werden aus einzelnen Teilgesamtheiten einer Grundgesamtheit je nach den Anforderungen einer Forschungsaufgabe proportional oder disproportional zum Umfang der Schichten Stichproben gezogen. Bei der Klumpenauswahl (Klumpenverfahren, englisch cluster sample) werden, mitunter auf verschiedenen Stufen (Bundesländer, Regierungsbezirke, Orte, Wohnhäuser), zu »Klumpen« aggregierte Elemente nach dem Zufallsprinzip ausgewählt.
 
Das Problem der Ausfälle (»Nichterreichbare«, »Verweigerer«) kann mit dem in der Markt- und Meinungsforschung weit verbreiteten Quotenauswahlverfahren oder Quotaverfahren (Quotastichprobe) leichter bewältigt werden. Hierbei wird dem Interviewer mittels eines Quotenplanes, der jeweils relevante Merkmalsverteilungen und Strukturverhältnisse der Grundgesamtheit zum Ausdruck bringt, vorgeschrieben, wie viele Personen mit bestimmten Merkmalen oder Merkmalskombinationen (Geschlecht, Alter, Bildungsgrad) er auswählen und interviewen soll. Dieses flexible und relativ kostengünstige Verfahren ermöglicht nicht die Anwendung der Wahrscheinlichkeitsrechnung.
 
Literatur:
 
H. Kellerer: Theorie u. Technik des Stichprobenverfahrens (31963);
 F. Böltken: A. (1976);
 
Prakt. Anwendungen von Stichprobenverfahren, hg. v. H. Stenger (1980).
II
Auswahlverfahren,
 
Auswahlaufgaben im Rahmen des Multiple-Choice-Verfahrens.
III
Auswahlverfahren,
 
Lernprogramme kann man so gestalten, dass der Lernende zur Kontrolle seiner Lernfortschritte jeweils unter mehreren angebotenen Lösungsmöglichkeiten die ihm richtig erscheinende Antwort auswählen kann.
IV
Auswahlverfahren,
 
in der sozial-, verhaltens- und erziehungswissenschaftlichen Forschung Vorgehensweisen bei der Gewinnung von Stichproben. - Stichprobe.
V
Auswahlverfahren,
 
Auslese.

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Aus|wahl|ver|fah|ren, das: Verfahren, in dem bes. Personen für einen bestimmten Zweck ausgewählt werden.

Universal-Lexikon. 2012.