Ana|log|rech|ner 〈m. 3; EDV〉 Rechenanlage auf der Grundlage des Analogieprinzips, die mit kontinuierlichen Größen arbeitet; Sy Analogierechner, Differenzialanalysator; Ggs Digitalrechner
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Ana|log|rech|ner, der (EDV):
Rechenanlage, in der die Ausgangswerte u. das Ergebnis einer Rechenaufgabe als physikalische Größen dargestellt werden.
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I Analogrechner,
Rechenanlage, die im Unterschied zum Digitalrechner v. a. stetige physikalische Größen verarbeitet; einfaches Beispiel: Rechenschieber.
II
Analogrechner,
Computertyp, bei dem sowohl die Ausgangswerte als auch die Ergebnisse einer Berechnung analog, d. h. stufenlos, dargestellt werden. Dazu verwendet er Darstellungsformen, die sich kontinuierlich ändern lassen, z. B. Spannungen, Ströme oder Widerstände. Im Gegensatz zu Digitalrechnern (digital) arbeiten Analogrechner nicht nach einem sequenziell ablaufenden Programm, und sie besitzen auch keine Speicher. Beim Analogrechner wird der Ablauf einer Rechnung durch die Verbindung verschiedener Schaltelemente (Regelglieder) erreicht, alle Rechenoperationen laufen darüber hinaus parallel, also gleichzeitig, ab.
Analogrechner wurden und werden vor allem dort eingesetzt, wo sich die Rechengrößen immer wieder ändern bzw. feste Werte eine geringe Rolle spielen. Dies sind vor allem besondere Aufgaben der Prozesssteuerung. In der Mathematik werden Analogrechner manchmal zur Lösung von Differenzialgleichungen verwendet.
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Ana|log|rech|ner, der (EDV): Rechenanlage, in der die Ausgangswerte u. das Ergebnis einer Rechenaufgabe als physikalische Größen dargestellt werden.
Universal-Lexikon. 2012.