Al|ler|see|len 〈ohne Artikel; undekl.; kath. Kirche〉 Feiertag am 2. November zum Gedenken an die Verstorbenen ● an \Allerseelen; zu \Allerseelen
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Ạl|ler|see|len <o. Art.; mit Attr.: das nächste A., des nächsten A.> [gek. aus: Allerseelentag, für kirchenlat. omnium animarum dies] (kath. Kirche):
Gedenktag für alle Verstorbenen (gewöhnlich am 2. November).
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Allerseelen,
katholische Kirche: am 2. 11. gefeierter Gedächtnistag für alle verstorbenen Gläubigen. Er wurde seit dem 10. Jahrhundert besonders durch Abt Odilo von Cluny und dessen Reformbewegung verbreitet. Seit 1311 ist er im römischen Kalendarium als Bestätigung älterer Gewohnheiten vermerkt, während er der byzantinischen und anderen östlichen Liturgien bis heute unbekannt blieb.
Um Allerseelen und um Allerheiligen rankt sich reiches Brauchtum, besonders in den Alpenländern. An vielen Orten wird Allerseelen mit Allerseelenpredigt, Lichtspende und Gräberbesuch begangen. In katholischen Gebieten ist der Besuch der mit Kränzen und Blumen geschmückten sowie mit Kerzen besteckten Familiengräber auch an Allerheiligen üblich.
Das im Mittelalter entwickelte und von Klöstern, Pfarrhäusern und Spitälern aufgrund frommer Stiftungen kultivierte Brotspendewesen zugunsten der Armen und der Kinder im Gedenken an die Verstorbenen lebt zum Teil noch fort. Sehr alt ist auch das Brauchrecht der Kinder, mit Heischesprüchen von Haus zu Haus Brote (»Seelenwecken«) einzusammeln.
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Universal-Lexikon. 2012.