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beherrschen
ausüben (Macht, Amt); geltend machen (Einfluss); managen; regeln; herrschen; dominieren; vorherrschen; überragen; imstande sein; vermögen; in der Lage sein; im Griff haben (umgangssprachlich); fähig sein; im Stande sein; können; verdrehen; manipulieren; beeinflussen; verändern; lenken; steuern

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be|herr|schen [bə'hɛrʃn̩] <tr.; hat:
1.
a) über jmdn., etwas Macht ausüben/haben; als Herrscher regieren:
jmdn., ein Land, ein Volk beherrschen.
Syn.: dominieren, Herr sein über, herrschen über, Herrscher sein über, regieren.
b) deutlich im Vordergrund stehen, alles andere überragen:
seit ein paar Jahren beherrscht dieses Produkt den Markt; der Berg beherrscht die ganze Landschaft; diese Vorstellung beherrscht ihr ganzes Denken.
Syn.: bestimmen, dominieren.
c) [souverän] zu handhaben verstehen; in der Gewalt haben, unter Kontrolle halten:
die Technik beherrschen; sie weiß sich, ihre Gefühle, ihren Ärger stets zu beherrschen; er konnte sich nicht beherrschen; mit beherrschter (ruhiger, gefestigter) Stimme sprechen; sie ist stets beherrscht (ruhig, diszipliniert).
Syn.: bändigen, bezähmen, im Zaum halten, mäßigen, zügeln, zurückhalten.
2. sehr gut können, zu handhaben, auszuüben verstehen:
sein Handwerk, ein Musikinstrument, die lateinische Grammatik, mehrere Sprachen beherrschen.

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be|hẹrr|schen 〈V. tr.; hat
1. herrschen über, Macht haben über, regieren
2. können, meistern, sehr bewandert sein in
3. (wirkungsvoll) überragen
4. entscheidend prägen
5. etwas od. sich \beherrschen in der Gewalt haben, zügeln
● sie beherrscht ihn völlig; ich kann mich beherrschen! 〈umg.〉 ich denke nicht daran, ich werde mich hüten! ● der Berg beherrscht die Insel; der Kirchturm beherrscht die ganze Stadt; eine Kunst, eine Sprache, eine Technik, ein Thema, ein Wissenschaftsgebiet \beherrschen; ein Land \beherrschen; seine Leidenschaften, seine Miene, seinen Zorn \beherrschen ● sie weiß sich zu \beherrschen ● er kann sich gut, schlecht, schwer \beherrschen ● der \beherrschende Gedanke seiner Ausführungen war ...; ein beherrschter Mensch; sehr beherrscht erscheinen, sein; beherrscht sprechen; er ist von dem Wunsch beherrscht ...

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be|hẹrr|schen <sw. V.; hat:
1. über jmdn., etw. (bes. über ein unterworfenes, unterdrücktes Volk, Land) Macht ausüben; als Herrscher regieren:
ein Volk, ein Land b.;
Ü von einer Leidenschaft beherrscht (ihr unterworfen) sein.
2. zügeln, bezähmen, zurückhalten, unter Kontrolle halten:
seine Leidenschaft, seinen Trieb b.;
ich musste mich b., um nicht zu lachen;
er kann sich nicht b.;
R ich kann mich b.! (ugs.; keinesfalls werde ich das tun!)
3.
a) [souverän] zu handhaben verstehen; in der Gewalt, unter Kontrolle, im Griff haben:
er beherrschte die Situation souverän;
b) sich [geistig] angeeignet, gelernt haben; die Fähigkeit zur Ausübung von etw. haben:
ein Handwerk, die Regeln der Rechtschreibung b.;
ein Musikinstrument b. (es spielen können).
4. als herausragendes Merkmal kennzeichnen; dominieren; bestimmen:
die Kathedrale beherrscht das Stadtbild;
Ü diese Vorstellung beherrscht sein ganzes Denken.

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be|hẹrr|schen <sw. V.; hat: 1. über jmdn., etw. (bes. über ein unterworfenes, unterdrücktes Volk, Land) Macht ausüben; als Herrscher regieren: ein Volk, ein Land b.; Peres betonte, Israel wolle kein anderes Volk b. (SZ 22. 10. 85, 9); das von den Römern beherrschte Gallien; <subst. 2. Part.:> Dagegen gibt es nach wie vor Herrscher und Beherrschte (Enzensberger, Einzelheiten 71); Ü von einer Leidenschaft beherrscht (ihr unterworfen) sein; die ausländische Konkurrenz beherrschte den Markt (war weit überlegen; Thieß, Legende 148). 2. zügeln, bezähmen, zurückhalten, unter Kontrolle halten: seine Leidenschaft, seinen Trieb b.; ich musste mich b., um nicht zu lachen; er kann sich nicht b.; R ich kann mich b.! (ugs.; keinesfalls werde ich das tun!). 3. a) [souverän] zu handhaben verstehen; in der Gewalt, unter Kontrolle, im Griff haben: Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht (Straßenverkehrsrecht, StVO 24); Im Klartext: Wir beherrschten unsere Technik nicht 100-prozentig (Freie Presse 24. 6. 89, 5); inzwischen beherrscht man die Wechselwirkung zwischen diesem interplanetaren Wind und den Kometen ... sehr viel genauer (Kosmos 3, 1965, 117); er beherrschte die Situation souverän; b) sich [geistig] angeeignet, gelernt haben; die Fähigkeit zur Ausübung von etw. haben: Ich beherrsche nicht das Russische und er nicht das Deutsche (Berger, Augenblick 105); ein Handwerk, eine Turnübung, die lateinische Grammatik, die Regeln der Rechtschreibung b.; ein Musikinstrument b. (es spielen können). 4. als herausragendes Merkmal kennzeichnen; dominieren; bestimmen: den Platz beherrscht ein Reiterdenkmal; die Kathedrale beherrscht das Stadtbild; Ü diese Vorstellung beherrscht sein ganzes Denken; Großvater, den gerade der Gedanke zu b. begonnen hatte, als alter Kämpfer anerkannt zu werden (G. Vesper, Laterna 46).

Universal-Lexikon. 2012.