ausüben (Macht, Amt); geltend machen (Einfluss); managen; regeln; herrschen; dominieren; vorherrschen; überragen; imstande sein; vermögen; in der Lage sein; im Griff haben (umgangssprachlich); fähig sein; im Stande sein; können; verdrehen; manipulieren; beeinflussen; verändern; lenken; steuern
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be|herr|schen [bə'hɛrʃn̩] <tr.; hat:1.
a) über jmdn., etwas Macht ausüben/haben; als Herrscher regieren:
jmdn., ein Land, ein Volk beherrschen.
b) deutlich im Vordergrund stehen, alles andere überragen:
seit ein paar Jahren beherrscht dieses Produkt den Markt; der Berg beherrscht die ganze Landschaft; diese Vorstellung beherrscht ihr ganzes Denken.
c) [souverän] zu handhaben verstehen; in der Gewalt haben, unter Kontrolle halten:
die Technik beherrschen; sie weiß sich, ihre Gefühle, ihren Ärger stets zu beherrschen; er konnte sich nicht beherrschen; mit beherrschter (ruhiger, gefestigter) Stimme sprechen; sie ist stets beherrscht (ruhig, diszipliniert).
2. sehr gut können, zu handhaben, auszuüben verstehen:
sein Handwerk, ein Musikinstrument, die lateinische Grammatik, mehrere Sprachen beherrschen.
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be|hẹrr|schen 〈V. tr.; hat〉
1. herrschen über, Macht haben über, regieren
2. können, meistern, sehr bewandert sein in
3. (wirkungsvoll) überragen
4. entscheidend prägen
5. etwas od. sich \beherrschen in der Gewalt haben, zügeln
● sie beherrscht ihn völlig; ich kann mich beherrschen! 〈umg.〉 ich denke nicht daran, ich werde mich hüten! ● der Berg beherrscht die Insel; der Kirchturm beherrscht die ganze Stadt; eine Kunst, eine Sprache, eine Technik, ein Thema, ein Wissenschaftsgebiet \beherrschen; ein Land \beherrschen; seine Leidenschaften, seine Miene, seinen Zorn \beherrschen ● sie weiß sich zu \beherrschen ● er kann sich gut, schlecht, schwer \beherrschen ● der \beherrschende Gedanke seiner Ausführungen war ...; ein beherrschter Mensch; sehr beherrscht erscheinen, sein; beherrscht sprechen; er ist von dem Wunsch beherrscht ...
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be|hẹrr|schen <sw. V.; hat:
1. über jmdn., etw. (bes. über ein unterworfenes, unterdrücktes Volk, Land) Macht ausüben; als Herrscher regieren:
ein Volk, ein Land b.;
Ü von einer Leidenschaft beherrscht (ihr unterworfen) sein.
2. zügeln, bezähmen, zurückhalten, unter Kontrolle halten:
seine Leidenschaft, seinen Trieb b.;
ich musste mich b., um nicht zu lachen;
er kann sich nicht b.;
R ich kann mich b.! (ugs.; keinesfalls werde ich das tun!)
3.
a) [souverän] zu handhaben verstehen; in der Gewalt, unter Kontrolle, im Griff haben:
er beherrschte die Situation souverän;
b) sich [geistig] angeeignet, gelernt haben; die Fähigkeit zur Ausübung von etw. haben:
ein Handwerk, die Regeln der Rechtschreibung b.;
ein Musikinstrument b. (es spielen können).
die Kathedrale beherrscht das Stadtbild;
Ü diese Vorstellung beherrscht sein ganzes Denken.
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be|hẹrr|schen <sw. V.; hat: 1. über jmdn., etw. (bes. über ein unterworfenes, unterdrücktes Volk, Land) Macht ausüben; als Herrscher regieren: ein Volk, ein Land b.; Peres betonte, Israel wolle kein anderes Volk b. (SZ 22. 10. 85, 9); das von den Römern beherrschte Gallien; <subst. 2. Part.:> Dagegen gibt es nach wie vor Herrscher und Beherrschte (Enzensberger, Einzelheiten 71); Ü von einer Leidenschaft beherrscht (ihr unterworfen) sein; die ausländische Konkurrenz beherrschte den Markt (war weit überlegen; Thieß, Legende 148). 2. zügeln, bezähmen, zurückhalten, unter Kontrolle halten: seine Leidenschaft, seinen Trieb b.; ich musste mich b., um nicht zu lachen; er kann sich nicht b.; R ich kann mich b.! (ugs.; keinesfalls werde ich das tun!). 3. a) [souverän] zu handhaben verstehen; in der Gewalt, unter Kontrolle, im Griff haben: Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht (Straßenverkehrsrecht, StVO 24); Im Klartext: Wir beherrschten unsere Technik nicht 100-prozentig (Freie Presse 24. 6. 89, 5); inzwischen beherrscht man die Wechselwirkung zwischen diesem interplanetaren Wind und den Kometen ... sehr viel genauer (Kosmos 3, 1965, 117); er beherrschte die Situation souverän; b) sich [geistig] angeeignet, gelernt haben; die Fähigkeit zur Ausübung von etw. haben: Ich beherrsche nicht das Russische und er nicht das Deutsche (Berger, Augenblick 105); ein Handwerk, eine Turnübung, die lateinische Grammatik, die Regeln der Rechtschreibung b.; ein Musikinstrument b. (es spielen können). 4. als herausragendes Merkmal kennzeichnen; dominieren; bestimmen: den Platz beherrscht ein Reiterdenkmal; die Kathedrale beherrscht das Stadtbild; Ü diese Vorstellung beherrscht sein ganzes Denken; Großvater, den gerade der Gedanke zu b. begonnen hatte, als alter Kämpfer anerkannt zu werden (G. Vesper, Laterna 46).
Universal-Lexikon. 2012.