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unterziehen
un|ter|zie|hen [ʊntɐ'ts̮i:ən], unterzog, unterzogen:
a) <+ sich> etwas, dessen Erledigung o. Ä. mit gewissen Mühen oder Unannehmlichkeiten verbunden ist, auf sich nehmen:
diesem Auftrag werde ich mich gern unterziehen; er musste sich einer schmerzhaften Zahnbehandlung unterziehen.
Syn.: auf sich nehmen.
b) als Funktionsverb: etwas einer genauen Prüfung unterziehen (prüfen); das Gebäude wurde einer gründlichen Reinigung unterzogen.

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ụn|ter||zie|hen 〈V. tr. 287; hat
1. unter etwas anziehen (Kleidungsstück)
2. unter etwas mischen
● hast du noch eine Jacke untergezogen?; zum Schluss den Eischnee \unterziehen
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un|ter|zie|hen 〈V. tr. 287; hat
1. jmdn. einer Prüfung, einem Verhör \unterziehen ihn prüfen, verhören
2. sich einer Sache \unterziehen sie auf sich nehmen, geschehen lassen, sie tun
● er hat sich einer Operation unterzogen; er unterzieht sich dieser Arbeit, Aufgabe; sich der Mühe einer langen Reise \unterziehen

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1ụn|ter|zie|hen <unr. V.; hat:
1. unter einem anderen Kleidungsstück anziehen:
noch ein T-Shirt u.
2. (Bauw.) einziehen (1 b):
sie haben einen Träger untergezogen.
3. (Kochkunst) [mit dem Schneebesen] ohne zu rühren vorsichtig vermengen:
den Eischnee u.
2un|ter|zie|hen <unr. V.; hat:
1. <u. + sich> etw., dessen Erledigung o. Ä. mit gewissen Mühen verbunden ist, auf sich nehmen:
sie unterzog sich dieser Aufgabe.
2. (verblasst):
jmdn., etw. einer Überprüfung u. (überprüfen);
etw. einer gründlichen Reinigung u. (gründlich reinigen).

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un|ter|zie|hen <unr. V.; hat: 1. <u. + sich> etw., dessen Erledigung o. Ä]. mit gewissen Mühen verbunden ist, auf sich nehmen: sie unterzog sich dieser Aufgabe; Schon vom nächsten Tag an hat Paul sich einem harten Trainingsprogramm unterzogen (Plenzdorf, Legende 316). 2. (verblasst): jmdn., etw. einer Überprüfung u. (überprüfen); etw. einer gründlichen Reinigung u. (gründlich reinigen); ich muss mich einer Operation u. (muss mich operieren lassen); die Schwangere muss sich einer Beratung u. (sich beraten lassen; Saarbr. Zeitung 6./7. 10. 79, 3).
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ụn|ter|zie|hen <unr. V.; hat: 1. unter einem anderen Kleidungsstück anziehen: noch ein T-Shirt u. 2. (Bauw.) einziehen (1 b): sie haben einen Träger untergezogen. 3. (Kochk.) verschiedene Schichten [mit dem Schneebesen], ohne zu rühren, vorsichtig vermengen: den Teig glatt rühren und danach den Eischnee u.

Universal-Lexikon. 2012.