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Des|pot [dɛs'po:t], der; -en, -en, Des|po|tin [dɛs'po:tɪn], die; -, -nen:Person, die despotisch herrscht:
sie ist eine wahre Despotin.
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Des|pot 〈m. 16〉 = Gewaltherrscher [<grch. despotes „Herr, Herrscher“]
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1. unumschränkt Herrschender, Gewaltherrscher:
ein mittelalterlicher, grausamer D.;
das Volk wurde von einem -en beherrscht, unterdrückt.
2. (abwertend) herrischer, tyrannischer Mensch:
er spielt sich seiner Familie gegenüber als D. auf.
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Despot
1) im Byzantinischen Reich bis zum 12. Jahrhundert häufig Titel (Anrede) des regierenden Kaisers; 1163 von Kaiser Manuel I. als persönlicher Titel an seinen Schwiegersohn und designierten Thronerben Béla (Béla III. von Ungarn) verliehen, später wieder entzogen; seitdem die nach dem Kaisertitel (Basileus) ranghöchste Würde. Seit dem 13. Jahrhundert auch Bezeichnung für Herrscher griechischer Teilreiche (Despotate, z. B. Epirus und Morea); im späten Mittelalter auch an ausländische Potentaten vergeben.
R. J. Guilland: Recherches sur les institutions byzantines, Bd. 2 (Berlin-Ost 1967).
2) unumschränkter Herrscher, Despotie.
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Des|pot, der; -en, -en [griech. despótēs = Herrscher; [Haus]herr]: 1. unumschränkt Herrschender, Gewaltherrscher: ein mittelalterlicher, grausamer D.; das Volk wurde von einem -en beherrscht, unterdrückt. 2. (abwertend) herrischer, tyrannischer Mensch: er spielt sich seiner Familie gegenüber als D. auf.
Universal-Lexikon. 2012.