zum Aufbewahren von Gegenständen dienendes kastenförmiges Möbelstück (meist etwa von Tischhöhe) mit Schubladen.
Zus.: Wäschekommode.
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Kom|mo|de 〈f. 19〉 Kastenmöbel mit mehreren Schubfächern (Wäsche\Kommode) [frz., Substantivierung des Adj. commode „bequem, angemessen, wohnlich“]
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Kom|mo|de , die; -, -n [frz. commode, subst. w. Form von: commode ↑ (kommod), also eigtl. = die Bequeme, Zweckmäßige]:
kastenförmiges Möbelstück mit Schubladen.
Dazu:
Kom|mo|den|schub|la|de, die.
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Kommode
[französisch, zu lateinisch commodus »bequem«] die, -/-n, ein mit Schubladen ausgestattetes Schrankmöbel, entweder aus der Truhe oder dem Kabinettschrank (mit vielen Schubfächern, meist auf tischähnlichem Untersatz) entwickelt. Das in den Augen der Zeitgenossen bequeme (kommode) Möbelstück ist seit etwa 1700 in Gebrauch, war besonders im 18. Jahrhundert beliebt, wurde der Vertäfelung der Wand angepasst oder komplettierte andere Möbelstücke.
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Kom|mo|de, die; -, -n [frz. commode, subst. w. Form von: commode (↑kommod), also eigtl. = die Bequeme, Zweckmäßige]: kastenförmiges Möbelstück mit mehreren Schubladen: Er kniete nieder und zog die unterste Lade einer K. auf, in der Drucke, Lithographien und Aquarelle lagen (Simmel, Stoff 530); ... kramte die reiche Cornelia ... in einer wackligen K. herum (Zwerenz, Erde 15).
Universal-Lexikon. 2012.