üppiges und übermäßiges Essen und Trinken in größerem Kreis:
ein wüstes Gelage fand statt.
Zus.: Fressgelage, Saufgelage, Trinkgelage.
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Ge|la|ge 〈n. 13〉 üppiges, ausgedehntes Gastmahl, Schwelgen in Essen u. Trinken (Sauf\Gelage (umg.), Zech\Gelage) [→ legen; eigtl. „Zusammengelegtes“]
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Ge|la|ge , das; -s, - [niederrhein. Gelag, Gelach, urspr. = (zum Essen u. Trinken) Zusammengelegtes, zu ↑ legen]:
gemeinsames reichliches, oft über das gewöhnliche Maß hinausgehendes Essen u. Trinken:
ein wüstes G. fand statt.
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Gelage,
üppiges, ausgedehntes Gastmahl; heute im Sinne von »Schwelgen in Essen und (v. a.) Trinken« (Zechgelage, Saufgelage) gebräuchlich.
Das Gelage gehörte zu den wichtigsten Lebensformen germanischer Gemeinschaften bei Opferschmaus und gemeinsamem Umtrunk; es hatte Sakralcharakter und diente dem Ziel, die Friedlichkeit der Beteiligten, gegebenenfalls auch das feierliche Einverständnis mit geschlossenen Verträgen zu bekunden; weitere Gelage dienten dem Minnetrinken zu Ehren eines Gottes oder eines Toten. Trinkgelage waren im Mittelalter nach Gerichtsverhandlungen üblich; in den Gildegelagen erhielt sich der kulturelle Opfertrunk in christlich-mystischer Abwandlung über Jahrhunderte, in Norwegen bis etwa 1800 (Gastmahl, Symposion).
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Ge|la|ge, das; -s, - [niederrhein. Gelag, Gelach, urspr. = (zum Essen u. Trinken) Zusammengelegtes, zu ↑legen]: gemeinsames reichliches, oft über das gewöhnliche Maß hinausgehendes Essen u. Trinken: ein wüstes G. fand statt; ... begingen wir ... eins der köstlichsten G., die ich in Ungarn erlebt habe (Hartung, Piroschka 129).
Universal-Lexikon. 2012.