1. <aktivisch>
a) (von Personen) zu etwas, was im Basiswort genannt wird, in der Lage:
<mit Verben> gebärfähig; gehfähig; leidensfähig; lernfähig; <mit Substantiv> anpassungsfähig; aufnahmefähig; diskussionsfähig; kritikfähig; verhandlungsfähig; wandlungsfähig.
b) (als Sache) über die im Basiswort angesprochene, angegebene Eigenschaft, Möglichkeit verfügend:
<mit Verb> hörfähig (Ohr); saugfähig (Papier); <auch als Teil einer Zusammensetzung, die das Akkusativobjekt enthält> wasserspeicherfähig (kann Wasser speichern); <mit Substantiv> explosionsfähig; flugfähig (Maschinen); funktionsfähig; leistungsfähig (Maschine); <auch als Teil einer Zusammensetzung> feuerwiderstandsfähig (Bauteile).
2. <passivisch> von der Art, dass das im Basiswort Genannte gemacht, getan werden kann:
<mit Verb> dehnfähig (kann gedehnt werden); sendefähig (Film); strapazierfähig; streichfähig (Käse); streufähig (Kräuter); zitierfähig; <mit Substantiv> abzugsfähig (Ausgaben); diskussionsfähig (Antrag); durchsetzungsfähig; ersatzfähig; steigerungsfähig; transportfähig; verbesserungsfähig; verhandlungsfähig (Angebot); vernehmungsfähig (Angeklagte); vorladungsfähig; wiederverwendungsfähig (Verpackung); <auch mit -»un« negiert> er ist vernehmungsunfähig.
Syn.: ↑ -bar.
3.
a) für das im Basiswort Genannte gut geeignet:
<mit Substantiv> bündnisfähig; kabarettfähig; kinofähig (Wirklichkeit).
b) für das im Basiswort Genannte die Voraussetzung habend:
<mit Substantiv> beihilfefähig; einigungsfähig (Angebot); endlagerfähig; friedensfähig (Politik); lexikonfähig; mehrheitsfähig (Kompromiss); politikfähig; recyclingfähig; steigerungsfähig; teamfähig (in einem Team arbeiten könnend, sich gut darin einfügend); urlaubsfähig; weltmarktfähig; <mit Adjektiv> nuklearfähig.
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-fä|hig:
1. drückt in Bildungen mit Substantiven oder Verben (Verbstämmen) aus, dass die beschriebene Person oder Sache etw. machen kann, zu etw. in der Lage ist:
aufnahme-, explodierfähig.
2. drückt in Bildungen mit Substantiven oder Verben (Verbstämmen) aus, dass etw. gemacht werden kann:
sende-, zitierfähig.
3. drückt in Bildungen mit Substantiven aus, dass die beschriebene Person oder Sache für etw. geeignet ist, die erforderlichen Eigenschaften für etw. besitzt:
mehrheits-, wettbewerbsfähig.
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-fä|hig: 1. drückt in Bildungen mit Substantiven oder Verben (Verbstämmen) aus, dass die beschriebene Person oder Sache etw. machen kann, zu etw. in der Lage ist: aufnahme-, bindungs-, explodierfähig. 2. drückt in Bildungen mit Substantiven oder Verben (Verbstämmen) aus, dass etw. gemacht werden kann: sende-, zitierfähig. 3. drückt in Bildungen mit Substantiven aus, dass die beschriebene Person oder Sache für etw. geeignet ist, die erforderlichen Eigenschaften für etw. besitzt: abrüstungs-, mehrheits-, politik-, wettbewerbsfähig.
Universal-Lexikon. 2012.