1. <als Ableitung von transitiven Verben>; so geartet, dass es … werden kann:
a) <als Ableitung von Verben, die nur ein Akkusativobjekt haben> bebaubar; beeinflussbar; einsehbar; erpressbar; erwartbar; heizbar; korrumpierbar; verallgemeinerbar; vernachlässigbar; vorhersehbar; wiederverwendbar; <auch als Teil einer Zusammensetzung> maschinenlesbar (Personalausweis); ausfahrbar.
Syn.: ↑ -fähig.
b) <als Ableitung von Verben mit Akkusativ- und Dativobjekt> vorstellbar; zumutbar (jmdm. etwas zumuten); zuordenbar.
c) <als Ableitung von Verben mit Akkusativ- und Präpositionalobjekt> anwendbar (etwas auf etwas, jmdn. anwenden); herleitbar (etwas aus etwas herleiten); vergleichbar (etwas mit etwas vergleichen); zurückführbar (etwas auf etwas zurückführen).
2. <als Ableitung von intransitiven Verben>
a) brennbar (etwas brennt); <verneint> unfehlbar; unverwesbar.
b) mit Dativobjekt; oft verneint unentrinnbar (jmdm. entrinnen); unkündbar.
c) <mit Präpositionalobjekt> haftbar (haften für); verfügbar (verfügen über); verhandelbar (verhandeln über); <meist verneint> unverzichtbar.
3. <als Ableitung von reflexiven Verben>
b) <mit Präpositionalobjekt> anpassbar (sich an etwas anpassen); einfühlbar (sich in etwas einfühlen).
4. <sowohl als Ableitung von transitivem wie auch von intransitivem/reflexivem Gebrauch möglich> dehnbar (Gummi: kann gedehnt werden/dehnt sich); nicht wiederholbar (Experimente: können nicht wiederholt werden/lassen sich nicht wiederholen).
5. <in Verbindung mit einem zugrunde liegenden substantivierten Infinitiv> drückt in Bildungen mit Verben (Verbstämmen) aus, dass die beschriebene Sache zu etw. geeignet ist: flößbar (zum Flößen geeignet); tanzbar (zum Tanzen geeignet); wanderbar.
6. <als Teil einer Zusammenbildung> fernbedienbar.
-lich/-bar <adjektivische Suffixe>:
bei den konkurrierenden Wörtern bezeichnen die mit -»lich« gebildeten eine bestimmte Eigenschaft, während die mit -»bar« gebildeten eine Möglichkeit angeben: bestechlich (er ist bestechlich [als Eigenschaft])/bestechbar (er ist bestechbar [als Möglichkeit]); <in Verbindung mit »un«-> unbegreiflich/unbegreifbar; unbeweglich/unbewegbar; unvermeidlich/unvermeidbar; veränderlich (das Wetter ist veränderlich = unbeständig)/veränderbar (das Wetter ist nicht veränderbar = kann man nicht verändern).
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-bar [mhd. -bære, ahd. -bāri; urspr. nur in Zus. vorkommendes Adj. mit der Bed. »tragend, fähig zu tragen«, zu ahd. beran, ↑ gebären]:
1. drückt in Bildungen mit Verben (Verbstämmen) aus, dass mit der beschriebenen Person oder Sache etw. gemacht werden kann:
bebaubar, heizbar, öffenbar.
2.
a) drückt in Bildungen mit Verben (Verbstämmen) aus, dass die beschriebene Person oder Sache etw. machen kann:
brennbar, haftbar;
b) <verneint in Verbindungen mit un->:
unverwechselbar, unverwitterbar.
3. drückt in Bildungen mit Verben (Verbstämmen) aus, dass die beschriebene Sache zu etw. geeignet ist:
tanzbar, wanderbar.
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-bar [mhd. -bære, ahd. -bāri; urspr. nur in Zus. vorkommendes Adj. mit der Bed. „tragend, fähig zu tragen“, zu ahd. beran, ↑gebären]: 1. drückt in Bildungen mit Verben (Verbstämmen) aus, dass mit der beschriebenen Person oder Sache etw. gemacht werden kann: bebaubar, heizbar, öffenbar. 2. drückt in Bildungen mit Verben (Verbstämmen) aus, dass die beschriebene Person oder Sache etw. machen kann: a) brennbar, haftbar; b) <verneint in Verbindungen mit un-> unverwechselbar, unverwitterbar. 3. drückt in Bildungen mit Verben (Verbstämmen) aus, dass die beschriebene Sache zu etw. geeignet ist: badebar, tanzbar, wanderbar.
Universal-Lexikon. 2012.