Vorsteher eines Mönchsklosters:
die Mönche wählen einen neuen Abt.
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Ạbt 〈m. 1u〉 Vorsteher eines Klosters [<ahd. abbat, engl. abbot <lat. abbatum, Akk. zu abbas (kirchenlat. 4. Jh.) <bibelgrch. abbas <aram. abba „Vater“]
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Vorsteher eines Klosters für Mönche.
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I Abt
[zu Abba], das geistliche Vaterschaft und rechtliche Leitung verbindende Amt des Klostervorstehers in den älteren katholischen Orden (Benediktiner mit Abzweigungen, Regularkanoniker, einzelne unierte Orden). In den Ostkirchen entspricht dem Abt der Archimandrit (auch Hegumenos). Der vom Konvent (Priester- und Laienmönche) auf Lebenszeit gewählte regierende Abt hat Jurisdiktion über die Angehörigen seiner Abtei oder auch über ihr Gebiet und hat das Recht der Pontifikalien. In einzelnen evangelischen(-lutherischen) Anstalten, die auf ehemalige Klöster zurückgehen, blieb der Titel eines Abtes erhalten (Loccum, Bursfelde).
Ạbt,
1) Franz, Komponist, * Eilenburg 22. 12. 1819, ✝ Wiesbaden 31. 3. 1885; war 1852-82 Hofkapellmeister in Braunschweig; schrieb v. a. volkstümliche Klavierlieder und Männerchöre in spätbiedermeierlichem Stil (»Waldandacht«, »Gute Nacht, du mein herziges Kind«).
B. Rost: Vom Meister des volkstüml. dt. Liedes F. A. (1924).
2) Roman, schweizerischer Eisenbahningenieur, * Bünzen (Kanton Aargau) 17. 7. 1850, ✝ Luzern 1. 5. 1933; erfand 1882 die abtsche Lamellenzahnstange mit verschränkter Zahnstellung und baute nach seinem System zahlreiche Zahnrad- und Seilbahnen.
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Universal-Lexikon. 2012.