Akademik

aushängen
(öffentlich) anschlagen

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1aus|hän|gen ['au̮shɛŋən], hing aus, ausgehangen <itr.; hat:
(als Aushang) zur allgemeinen Kenntnisnahme öffentlich, an dafür vorgesehener Stelle hängen, angebracht sein:
ein Anschlag hängt aus; die Liste der Kandidaten hing zwei Wochen aus.
Syn.: angeschlagen sein, 1 hängen.
  2aus|hän|gen ['au̮shɛŋən], hängte aus, ausgehängt:
1. <tr.; hat zur allgemeinen Kenntnisnahme, an dafür vorgesehener Stelle aufhängen, öffentlich anschlagen (4):
eine Bekanntmachung aushängen; man hat den neuen Fahrplan noch nicht ausgehängt.
Syn.: anbringen.
2.
a) <tr.; hat aus der Haltevorrichtung heben:
eine Tür, einen Fensterflügel aushängen.
Syn.: ausheben.
b) <+ sich> sich aus der Haltevorrichtung lösen:
der Fensterladen, die Kette hat sich ausgehängt.
Syn.: auseinanderbrechen, auseinandergehen, entzweigehen, kaputtgehen.
3. <+ sich> (von Kleidungsstücken u. Ä.) durch Hängen wieder glatt werden:
das Kleid hat sich ausgehängt.

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aus||hän|gen 〈V.; hat
I 〈V. intr. 161im Aushang stehen (Bekanntmachung, Anzeige) ● die Namen der Brautpaare hängen im Standesamt aus
II 〈V. tr.; schwach konjugiert〉
1. ins Schaufenster hängen (Ware)
2. aus den Angeln od. Scharnieren herausheben (Tür, Fenster)

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1aus|hän|gen <st. V.; hat:
zur allgemeinen Kenntnisnahme öffentlich angeschlagen, an dafür vorgesehener Stelle aufgehängt sein:
ein Anschlag, eine Bekanntmachung hängt aus;
die Teilnehmerinnen haben am Schwarzen Brett ausgehangen (ugs.; ihre Namen, Bilder wurden am Schwarzen Brett öffentlich bekannt gegeben);
die Brautleute hingen im Bürgermeisteramt aus (ugs.; ihr Aufgebot war dort im Aushängekasten öffentlich bekannt gemacht worden).
2aus|hän|gen <sw. V.; hat:
1. zur allgemeinen Kenntnisnahme öffentlich, an dafür vorgesehener Stelle aufhängen, anschlagen:
eine Bekanntmachung, eine Zeitung, den neuen Fahrplan a.
2.
a) aus der Haltevorrichtung herausheben:
eine Tür, einen Fensterflügel a.;
b) <a. + sich> sich aus der Haltevorrichtung lösen:
der Fensterladen, die Kette hat sich ausgehängt.
3. <a. + sich> (ugs.) den Arm, den jmd. bei jmdm. eingehängt hat, wieder zurückziehen:
plötzlich hängte sie sich bei ihm aus.
4. (ugs.) ausrenken:
ich habe mir das Kreuz ausgehängt;
er hat ihm den Arm ausgehängt.
5. <a. + sich> (von Kleidungsstücken u. Ä.) sich durch Hängen wieder glätten:
die Hose hängt sich wieder aus.

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aus|han|gen <st. V.> (landsch. veraltend, schweiz. auch): 1aushängen.

Universal-Lexikon. 2012.