Akademik

Funktionär
Delegierter; Parteiarbeiter; Repräsentant

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Funk|ti|o|när [fʊŋkts̮i̯o'nɛ:ɐ̯], der; -s, -e, Funk|ti|o|nä|rin [fʊŋkts̮i̯o'nɛ:rɪn], die; -, -nen:
Person, die im Auftrag einer Partei, einer bestimmten Organisation arbeitet.
Syn.: Abgeordnete, Abgeordneter, Agent, Agentin, Bonze, Kommissar, Kommissarin, Parlamentarier, Parlamentarierin, Vertreter, Vertreterin.
Zus.: Gewerkschaftsfunktionär, Gewerkschaftsfunktionärin, Parteifunktionär, Parteifunktionärin.

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Funk|ti|o|när 〈m. 1Beauftragter eines Verbandes, einer Partei od. Gewerkschaft [<frz. fonctionnaire „Beamter“; beeinflusst von Funktion]

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Funk|ti|o|när , der; -s, -e [nach frz. fonctionnaire]:
a) hauptberuflicher od. ehrenamtlicher Beauftragter eines politischen, wirtschaftlichen, sozialen od. sportlichen Verbandes, der in Abhängigkeit von einer solchen Organisation handelt u. ihren Interessen dient;
b) (schweiz.) Beamter.

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Funktionär
 
[nach französisch fonctionnaire zu lateinisch functio »Verrichtung«, »Geltung«] der, -s/-e, Entscheidungsträger (»Beauftragter«) neuerer Art, entstanden im Rahmen der Arbeiterbewegung sowie im Zuge der sich ständig verstärkenden Tendenz in der Industriegesellschaft zur Bürokratisierung des gesellschaftlichen Lebens. Der Funktionär nimmt in allen wichtigen Bereichen des öffentlichen Lebens, in wirtschaftlichen, sozialen, politischen und anderen Organisationen sowie Institutionen Führungsaufgaben wahr. Aufgrund der Abhängigkeit des Funktionärs von seiner Organisation und der Regelgebundenheit seines Handelns schreibt man ihm ein übermäßig konformes und risikoscheues Verhalten zu. Kritische Beobachter sehen in der Gruppe der Funktionäre eine »neue Oligarchie«, in den totalitären Staaten darüber hinaus eine »neue Klasse« (M. Djilas). In negativer Akzentuierung ihrer Tätigkeit und Stellung als herrschende Gruppe in diktatorisch regierten Ländern werden sie oft Apparatschiks genannt.
 
Literatur:
 
H. Schelsky: Funktionäre (1982).

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Funk|ti|o|när, der; -s, -e [nach frz. fonctionnaire]: a) hauptberuflicher od. ehrenamtlicher Beauftragter eines politischen, wirtschaftlichen, sozialen od. sportlichen Verbandes, der in Abhängigkeit von einer solchen Organisation handelt u. ihren Interessen dient: -e eines Verbandes, einer Gewerkschaft; An der Spitze der bedeutendsten Ministerien stehen -e der SED (Fraenkel, Staat 354); b) (schweiz.) Beamter.

Universal-Lexikon. 2012.