Studierendenschaft
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Stu|dẹn|ten|schaft 〈f. 20〉 Gesamtheit der Studenten (einer Hochschule, Stadt usw.)
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Stu|dẹn|ten|schaft, die; -, -en <Pl. selten>:
Gesamtheit der immatrikulierten Studentinnen u. Studenten [einer Hochschule].
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Studẹntenschaft,
die Gesamtheit der an einer Hochschule immatrikulierten Studenten. Die Verwaltung studentischer Angelegenheiten (z. B. in Studentenwerken und Selbsthilfeeinrichtungen) und die Mitwirkung an der Hochschulselbstverwaltung ist nach Landesrecht unterschiedlich ausgeprägt. Die besonderen Studentenvertretungen (Allgemeiner Studentenausschuss, Studentenparlament) sind zum Teil noch als teilrechtsfähig verfasste Studentenschaften erhalten, wurden jedoch in vielen Ländern (zuerst in Bayern und Baden-Württemberg) durch die Landeshochschulgesetze abgeschafft. In einigen Ländern besteht der Allgemeine Studentenausschuss (AStA) weiterhin, tätig als Exekutivorgan der Studentenschaft. Sein vom Studentenparlament gewählter Vorstand beruft Referenten für bestimmte Sachgebiete. Auf Fachbereichs- und Fakultätsebene gibt es »Fachschaften«. Dachverband der deutschen Studentenschaft ist seit 1993 der Freie Zusammenschluss von Studenten/inn/enschaften (fzs), Sitz: Bonn. - In Österreich ist die Studentenschaft in der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) zusammengefasst; in der Schweiz besteht als bedeutendster Dachverband der Verband der schweizerischen Studentenschaft (VSS).
Neben historisch älteren Zusammenschlüssen in Verbindungen und Burschenschaften bildeten sich nach dem Ersten Weltkrieg Studentenschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts an allen deutschen Universitäten und technischen Hochschulen, die sich 1919 zur Deutschen Studentenschaft vereinigten. 1949 wurde in Westdeutschland als Dachorganisation der Verband Deutscher Studentenschaft (VDS) in Marburg gegründet und 1975 unter Aufnahme der Studentenschaft der Ingenieurschulen beziehungsweise Fachhochschulen in Vereinigte Deutsche Studentenschaft (vds) umbenannt; 1992 stellte der vds seine Aktivitäten ein. In der DDR wurde die Studentenschaft formal durch die Freie Deutsche Jugend (FDJ) vertreten.
K. H. Jarausch: Dt. Studenten 1800-1970 (21989).
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Stu|dẹn|ten|schaft, die; -, -en <Pl. selten>: Gesamtheit der immatrikulierten Studentinnen u. Studenten [einer Hochschule].
Universal-Lexikon. 2012.