Gendeletion
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De|le|ti|on 〈f. 20〉
1. 〈Sprachw.〉 Weglassprobe zur Bestimmung syntaktischer Strukturen
2. 〈Med.〉 Verlust eines Chromosomenabschnittes
[<lat. deletio „Vertilgung“]
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Deletion
[lateinisch] die, -/-en,
1) Genetik: Form der Chromosomenmutation (Chromosomenaberrationen), bei der ein Chromosomen- oder Chromatidenmittelstück verloren gegangen ist. Wie die Defizienz tritt die Deletion selten spontan auf; sie kann durch Strahlen und Chemikalien (v. a. interkalierende Substanzen) hervorgerufen werden.
2) Sprachwissenschaft: Tilgung, Abstrichprobe, Weglassprobe: 1) Tilgung sprachlicher Elemente im Satz. Die Deletion erlaubt festzustellen, welche sprachliche Elemente weggelassen werden können, ohne dass der Satz ungrammatisch wird (z. B. »er verfolgte den Verbrecher«; ein Satz »er verfolgte« wäre ungrammatisch, da das Verb »verfolgen« ein Objekt im Akkusativ verlangt); 2) generative Grammatik: Tilgung sprachlicher Elemente nach bestimmten Transformationsregeln, die die Rekonstruierbarkeit des ursprünglichen Satzes gewährleisten muss, z. B. »Hans spielt Klavier und Gerda Geige« statt »Hans spielt Klavier, und Gerda spielt Geige«).
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Universal-Lexikon. 2012.