Sanierung
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Altlastensanierung,
Umwelttechnik: im weiteren Sinn alle Maßnahmen zur Beherrschbarkeit einer Altlast in einem Planungs-, Nutzungs-, Überwachungs- und Sicherungsprozess, im engeren Sinn nur die eigentlichen Dekontaminationsmaßnahmen. Diese unterscheiden sich von Sicherungsmaßnahmen und von Maßnahmen der akuten Gefahrenabwehr durch eine nachhaltige Wirkung, die keiner Nachsorge bedarf.
Es wird zwischen »In-situ«-Verfahren, die im Altlastenkörper selbst, »On-site«-Verfahren, die am Standort der Altlast, und »Off-site«-Verfahren, die fernab vom Standort der Altlast angewandt werden, unterschieden. Bisher wurden biologische, chemische, thermische und physikalische Verfahren der Altlastensanierung entwickelt. Bei der biologischen Altlastensanierung werden an das jeweilige Schadstoffspektrum adaptierte Bakterienstämme in den belasteten Boden eingebracht. Auch Verfahren mit gentechnisch manipulierten Bakterien sind in der Entwicklung, wegen schwer zu kalkulierenden Risiken aber umstritten. Bei der chemischen Altlastensanierung werden die Schadstoffe mit Oxidations- oder Reduktionsmitteln behandelt. Das am meisten verbreitete thermische Verfahren der Altlastensanierung ist das mit hohen Kosten verbundene Verbrennen des belasteten Bodens in Sondermüllverbrennungsanlagen. Physikalische Maßnahmen der Altlastensanierung trennen die Schadstoffe vom Boden und binden sie an Adsorptionsmittel, sodass sie separat entsorgt werden können. Physikalisches Verfahren der Altlastensanierung sind zwar relativ günstig, aber nur bei speziellen Schadstoffen einsetzbar und von meist begrenzter Wirksamkeit. Da kein Altlastensanierungsverfahren für sich allein eine optimale Lösung bietet, werden in der Praxis meist kombinierte Verfahren angewendet. Das Auskoffern (Ausbaggern) von Altlasten gehört nicht zu den eigentlichen Dekontaminationsverfahren, da die Schadstoffe lediglich (auf eine Deponie) verlagert werden.
Sicherungsmaßnahmen sind die Einkapselung (Einschließung) von Altlasten oder das Abpumpen von Grundwasser. Kann eine Altlast nur gesichert (und nicht dekontaminiert) werden, zählen die nachsorgenden Überwachungsmaßnahmen ebenfalls zur Altlastensanierung. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr (Sofortmaßnahmen nach dem Polizeirecht) sind Nutzungsverbote und Absperrung des Geländes der Altlasten.
Universal-Lexikon. 2012.