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Re|fe|ren|dar [referɛn'da:ɐ̯], der; -s, -e, Re|fe|ren|da|rin [referɛn'da:rɪn], die; -, -nen:Anwärter, Anwärterin auf die höhere Beamtenlaufbahn nach der ersten Staatsprüfung:
er ist Referendar in Köln; sie unterrichtet als Referendarin an einer Grundschule in der Stadt.
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Re|fe|ren|dar 〈m. 1〉 Anwärter auf die höhere Beamtenlaufbahn im Vorbereitungsdienst nach der (ersten) Staatsprüfung (Gerichts\Referendar, Studien\Referendar) [<mlat. referendarius; also etwa: „einer, der Bericht zu erstatten hat“; → Referendum]
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Re|fe|ren|dar, der; -s, -e [mlat. referendarius = (aus den Akten) Bericht Erstattender, zu lat. referendum, ↑ Referendum]:
a) Anwärter auf die höhere Beamtenlaufbahn nach der ersten Staatsprüfung:
seinen R. machen (die Prüfung als Referendar ablegen);
b) Lehramtsanwärter.
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Referendar
[mittellateinisch referendarius »(aus den Akten) Bericht Erstattender«] der, -s/-e, der im Vorbereitungsdienst für die Beamtenlaufbahn des höheren Dienstes stehende Anwärter (Beamter auf Widerruf) zwischen der 1. und 2. Staatsprüfung (z. B. Berg-, Studien-, Gerichts- oder Rechtsreferendar). Das Beamtenverhältnis endet mit dem Ablegen der Laufbahnprüfung (2. Staatsprüfung). Bis dahin erhalten die Referendare »Anwärterbezüge«, die in bestimmter Relation zur Höhe der Besoldung des Eingangsamtes der Laufbahn stehen. Die Dauer des Vorbereitungsdienstes ist gesetzlich bestimmt.
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Re|fe|ren|dar, der; -s, -e [mlat. referendarius = (aus den Akten) Bericht Erstattender, zu lat. referendum, ↑Referendum]: a) Anwärter auf die höhere Beamtenlaufbahn nach der ersten Staatsprüfung: seinen R. machen (die Prüfung als Referendar ablegen); b) Lehramtsanwärter.
Universal-Lexikon. 2012.