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Be|lie|ben [bə'li:bn̩]:in der Wendung nach Belieben: nach eigenem Wunsch, Gutdünken, Ermessen, Geschmack; wie man will:
etwas ganz nach Belieben ändern.
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be|lie|ben 〈V.; hat; geh.〉
I 〈V. tr. u. V. intr.; persönl.〉
1. wünschen
2. geneigt sein, sich (gnädig) herbei-, herablassen (etwas zu tun)
● \belieben Herr Graf den Wagen?; er beliebt zu scherzen; wann \belieben Seine Majestät zu speisen?; was beliebt? was wird gewünscht?; wie Sie \belieben
II 〈V. intr.; unpersönl.〉 gefallen ● es beliebt mir nicht, ihn zu sehen; kommen Sie, wann es Ihnen beliebt; wie es Ihnen beliebt
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a) jmdm. zu tun gefallen; [für den Augenblick] Lust haben, etw. zu tun:
ihr könnt tun, was euch beliebt;
b) (oft iron.) geneigt sein, etw. zu tun; etw. zu tun pflegen:
er beliebt noch zu schlafen.
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Universal-Lexikon. 2012.