Akademik

Kurszettel
Börsenzettel; Börsenbericht

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Kụrs|zet|tel 〈m. 5〉 = Kursblatt

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Kụrs|zet|tel, der (Börsenw.):
regelmäßig erscheinende Liste aller Börsenkurse.

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Kurszettel,
 
Kursbericht, Kursblatt, Börsenwesen: eine regelmäßig (börsentäglich) veröffentlichte Liste der Kurse. In amtlichen Kurszetteln (von der Maklerkammer, Industrie- und Handelskammer, dem Börsenvorstand herausgegeben) werden neben anderen Bekanntmachungen Wertpapiere und Waren notiert, die zum Handel an der Börse offiziell zugelassen sind. Kurszettel vom geregelten Markt und Freiverkehr enthalten Kurse von Wertpapieren und Waren, die entweder zum amtlichen Börsenhandel nicht zugelassen sind oder außerhalb der amtlichen Börsenzeiten gehandelt werden und im amtlichen Kurszettel nicht erscheinen.
 
Der Effektenkurszettel enthält die Notierungen, die Kursbewegungen sowie andere Börsenvorgänge in abgekürzter Form, die jeweils den Einzelnotierungen als Erläuterungen beigefügt sind (Kurszusätze). Man unterscheidet zwischen Kursen, zu denen Abschlüsse (Umsätze) zustande gekommen sind (bezahlte Kurse), und Kursen, zu denen Angebot und Nachfrage vorlag, ohne dass Abschlüsse getätigt wurden. Steht dem Angebot keine Nachfrage gegenüber, spricht man von Briefkurs, ist zwar Nachfrage vorhanden, aber kein Angebot, so spricht man von Geldkurs. Ungeachtet börsenspezifischer Gestaltungsunterschiede gliedert sich der Kurszettel im Wesentlichen nach der gattungsbezogenen Einteilung börsengängiger Wertpapiere:
 
Der Kurszettel gibt nicht nur Aufschluss über die am Tag und am Vortag festgestellten Kurse, sondern enthält auch die Merkmale der dort aufgeführten Papiere. Die Wertpapiere sind nach ihren Börsennamen aufgeführt. Das gilt besonders für Schuldverschreibungen, denen Gattungsnamen, z. B. der Jahrgang der Ausgabe oder Litera, Reihe, Serie und Emission, beigefügt sind. Die den einzelnen Aktien vorgeordneten Spalten geben Aufschluss über die Höhe des Aktienkapitals in Mio. DM und über Kapitalveränderungen, über die letzte Dividende sowie den Tag der Hauptversammlung. In einer anderen Spalte ist das Geschäftsjahr des betreffenden Papieres vermerkt; hierdurch lässt sich ungefähr bestimmen, wann die nächste Hauptversammlung stattfinden muss (gemäß § 175 Aktiengesetz spätestens acht Monate nach Schluss des Geschäftsjahres). Ferner sind von Bedeutung die Angaben über die Art der Stückelung der Aktien, über die Ausgabe von Berichtigungs- beziehungsweise Zusatzaktien, über die zum Handel zugelassenen Nummern sowie die Angaben darüber, mit welchem Gewinnanteilschein die Aktien jeweils lieferbar sind.
 
Der Devisenkurszettel enthält die Notierungen für Devisen. Den internationalen Überblick vermitteln die Zusammenstellungen über Wechsel- und Notenkurse an einigen Börsen. In Verbindung mit dem Devisenkurszettel werden häufig die von den Zentralnotenbanken für die Diskontierung bestimmter Handelswechsel festgelegten amtlichen Diskontsätze und außerdem die Zinssätze für kurzfristiges Kreditgeld (Tagesgeld) sowie für Darlehen in der zeitlich länger befristeten Form der Termingelder (Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres-, Jahresgeld) mit veröffentlicht. Daneben werden regelmäßig die Ankaufskurse für Auslandswechsel, die Notenkurse sowie die wichtigsten Edelmetall- und Goldmünzenpreise bekannt gegeben.
 
Beim Warenkurszettel unterscheidet man Lokonotierungen, wobei die Ware am gleichen oder am nächsten Tag zu liefern oder abzunehmen ist (Kassageschäft), und Terminnotierungen, für die die Ware bis zu einem Jahr später zu liefern und abzunehmen ist; hierbei sind Fungibilität (Vertretbarkeit) der Ware und Usancen ausschlaggebend, die sich für alle Termingeschäfte in einer genauen Umgrenzung von Liefermenge, -qualität, -termin und -ort ausdrücken. Wichtig ist die Feststellung, auf welche Warenmenge und -qualität sich die jeweils vorliegenden Notierungen beziehen, wobei Abweichungen von Warengattungen und von Börsenplatz zu Börsenplatz aus den Notizveröffentlichungen nicht immer ersichtlich sind. Meist wird eine Reihe von Typen- oder Standardqualitäten festgelegt, nach denen z. B. die einzelnen Warengattungen in Haupt- und Unterklassen eingeteilt werden.
 

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Kụrs|zet|tel, der (Börsenw.): regelmäßig erscheinende Liste aller Börsenkurse.

Universal-Lexikon. 2012.