Akademik

erwägen
in Betracht ziehen; erachten; inkludieren (fachsprachlich); einbeziehen; (einer Sache) Rechnung tragen; einberechnen; in Erwägung ziehen; integrieren; berücksichtigen; überdenken; denken; reflektieren; bedenken; nachdenken; betrachten; studieren; überlegen

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er|wä|gen [ɛɐ̯'vɛ:gn̩], erwog, erwogen <tr.; hat:
ins Auge fassen; prüfend, abwägend überlegen; durchdenken:
eine Möglichkeit, einen Plan ernstlich erwägen; das Für und Wider einer Sache erwägen; sie erwog, den Vertrag zu kündigen.
Syn.: bedenken, in Betracht ziehen, in Erwägung ziehen, prüfen, sich durch den Kopf gehen lassen, überdenken, überschlafen.
 
• abwägen/erwägen
Abwägen bedeutet, dass man bei einer Überlegung Vor- und Nachteile einander gegenüberstellt und miteinander vergleicht:
– Wir müssen Vor- und Nachteile genau abwägen.
– Der Arzt musste bei dieser Operation zwischen Risiko und Aussicht auf Erfolg abwägen.
Im Unterschied dazu gebraucht man erwägen im Sinne von genau überlegen. Wer eine Sache erwägt, denkt gründlich nach und zieht alle Aspekte dieser Angelegenheit in Betracht:
– Sie erwägt ernsthaft, nächstes Jahr ins Ausland zu gehen.
– Die Familie erwägt nun sogar, den früheren Freund zu verklagen.

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er|wä|gen 〈V. tr. 273; hatüberlegen, bedenken, prüfen, in Betracht ziehen ● das könnte man \erwägen; alle Möglichkeiten, einen Plan reiflich \erwägen

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er|wä|gen <st. V.; hat [mhd. erwegen = bedenken; in Bewegung setzen]:
prüfend, abwägend überlegen, durchdenken; in Betracht ziehen:
einen Plan ernsthaft, gründlich e.;
das Für und Wider einer Sache e.

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er|wä|gen <st. V.; hat [mhd. erwegen = bedenken; in Bewegung setzen]: prüfend, abwägend überlegen, durchdenken; in Betracht ziehen: einen Plan ernsthaft, gründlich e.; das Für und Wider einer Sache e.; Er dachte nicht an Betrug. Er erwog nur Möglichkeiten (Jahnn, Geschichten 227); Im ersten Augenblick erwog sie, ob sie nicht nachlaufen sollte (Hauptmann, Thiel 33); er erwog (überlegte, spielte mit dem Gedanken) zu kündigen.

Universal-Lexikon. 2012.