(eine Angelegenheit, die eine Entscheidung verlangt) überdenken und sich dafür wenigstens bis zum nächsten Tage Zeit lassen:
die Sache, Frage muss ich noch einmal überschlafen.
Syn.: ↑ überdenken.
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über|schla|fen 〈V. tr. 215; hat〉 eine Sache (eine Nacht) \überschlafen eine S. nicht sofort entscheiden, sondern eine Nacht darüber vergehen lassen
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über|schla|fen <st. V.; hat:
(eine Angelegenheit, die eine Entscheidung verlangt) überdenken u. sich dafür wenigstens bis zum nächsten Tage Zeit lassen:
alles noch einmal ü. wollen.
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über|schla|fen <st. V.; hat: (eine Angelegenheit, die eine Entscheidung verlangt) überdenken u. sich dafür wenigstens bis zum nächsten Tage Zeit lassen: »Lass es mich ü.«, hatte Tino den Onkel gebeten (Borell, Romeo 277); den Entschluss, auf die Führung der Partei zu verzichten, habe er noch einmal ü. wollen (FAZ 29. 9. 98, 1).
Universal-Lexikon. 2012.