Akademik

berücksichtigen
denken (an); beachten; achten; respektieren; inkludieren (fachsprachlich); einbeziehen; (einer Sache) Rechnung tragen; einberechnen; in Betracht ziehen; in Erwägung ziehen; integrieren; erwägen; einplanen; im Gedächtnis behalten; miteinbeziehen

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be|rück|sich|ti|gen [bə'rʏkzɪçtɪgn̩] <tr.; hat:
in seine Überlegungen einbeziehen, bei seinem Handeln beachten, nicht übergehen:
die Verhältnisse, das Wetter berücksichtigen; man muss sein Alter, seine schwierige Lage berücksichtigen; wir konnten Sie, Ihren Antrag leider nicht berücksichtigen (konnten Ihren Wünschen, Vorstellungen nicht entsprechen).
Syn.: achten auf, bedenken, einschließen, heranziehen, in Betracht ziehen, in Rechnung stellen.

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be|rụ̈ck|sich|ti|gen 〈V. tr.; hatbeachten, in Rechnung stellen, zu seinem Recht kommen lassen ● jmds. Eigenart(en), Gesundheitszustand \berücksichtigen; ein Gesuch \berücksichtigen; die besonderen Umstände, Verhältnisse \berücksichtigen; man muss dabei \berücksichtigen, dass ...; bei unseren Überlegungen sollten wir dieses Argument mit \berücksichtigen / mitberücksichtigen zusätzlich bedenken

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be|rụ̈ck|sich|ti|gen <sw. V.; hat:
bei seinen Überlegungen, seinem Handeln beachten, nicht übergehen, in seine Überlegungen einbeziehen:
das Wetter b.;
einen Antrag b. (sorgfältig prüfen);
einen Antragsteller b. (sich näher mit seinen Anliegen, Wünschen o. Ä. befassen u. sie anerkennen).

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be|rụ̈ck|sich|ti|gen <sw. V.; hat: bei seinen Überlegungen, seinem Handeln beachten, nicht übergehen, in seine Überlegungen einbeziehen: die Verhältnisse, das Wetter b.; Um ihn zu entlasten, wird man einen wichtigen Umstand b. müssen (Thieß, Reich 506); dieser Punkt braucht nicht mit berücksichtigt zu werden; Ich weiß, man hat es mir oft verübelt, dass der Bereich des Erotischen in meinen Büchern nicht genügend berücksichtigt (behandelt) wird (Jens, Mann 100); wenn man berücksichtigt, dass ...; einen Antrag b. (sorgfältig prüfen); einen Antragsteller b. (sich näher mit seinen Anliegen, Wünschen o. Ä. befassen u. sie anerkennen); die Verteilung ... übernehmen, wobei die Bedürftigsten immer zuerst berücksichtigt werden sollen (Leonhard, Revolution 143).

Universal-Lexikon. 2012.