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Nurflügelflugzeug
Nurflügler; Nurflügel

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Nurflügelflugzeug,
 
bislang nur selten verwendete Flugzeugbauart, die in strengem Sinn nur aus einem Tragflügel besteht, der ohne Hilfe von Stabilisierungsflächen flugstabil ist und Antriebsanlagen, Betriebsstoffe, Nutzlast und Besatzung aufnimmt. Der Wegfall von Rumpf, Leitwerk und Triebwerksgondeln verspricht Minderung von Widerstand und Bauaufwand. Da beim reinen Nurflügelflugzeug jedoch die Flugstabilität oft nicht befriedigt, werden meist zusätzliche Leitwerksflächen am Flügel angeordnet. Im weiteren Sinn gelten Flugzeuge, die zwar einen (minimalen) Rumpf, jedoch kein vollständiges Heckleitwerk haben, auch noch als Nurflügelflugzeug; eher werden diese aber als schwanzlose Flugzeuge bezeichnet. - H. Junkers meldete 1910 ein Patent auf ein Nurflügelflugzeug an. Im Segelflugzeugbau entwarf A. Lippisch 1929/30 erste Pläne von Nurflügelflugzeugen, am erfolgreichsten waren Reimar und Walter Horten mit ihren Nurflügelkonstruktionen.
 
Literatur:
 
A. Lippisch: Ein Dreieck fliegt. Die Entwicklung der Delta-Flugzeuge bis 1945 (1976);
 H. Pohlmann: Prof. Junkers nannte es »Die Fliege«. Eine »techn. Plauderei« aus 75 Jahren miterlebter Flugzeuggesch. mit dem Leitf. »Nurflügel-Flugzeug« (1983);
 R. Horten u. P. F. Selinger: Nurflügel. Die Gesch. der Horten-Flugzeuge 1933-1960 (Graz 51993).

Universal-Lexikon. 2012.