Nụtz|last 〈f. 20〉
1. Last, die ein Bauwerk zusätzlich zum Eigengewicht tragen kann
2. Last, die ein Transportfahrzeug aufnehmen kann
3. die beförderte Last
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Nụtz|last, die (Fachspr.):
1. Last, die ein Transportfahrzeug, ein Aufzug o. Ä. als Fracht aufnehmen kann.
2. Last, die ein Gebäude zusätzlich zum eigenen Gewicht tragen, aufnehmen kann.
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Nutzlast,
1) Bautechnik: die aus der Nutzung oder Beanspruchung von Bauwerken (Straßen, Gebäuden u. a.) durch Personen, Einrichtungen, Fahrzeuge, Wind, Schnee u. a. resultierende (und vom Bauwerk zu tragende) Last im Unterschied zur ständigen, aus der Eigenmasse der Bauteile resultierenden Last.
2) Verkehrswesen: der Anteil der Ladung eines Transportgeräts (Land-, Wasser-, Luft- oder Raumfahrzeugs), der nicht zu dessen Betrieb und Fortbewegung erforderlich ist und damit zur Beförderung von Lasten (einschließlich Personen) genutzt werden kann; so ist die Nutzlast einer Trägerrakete der gesamte Satellit, die Nutzlast eines Nachrichtensatelliten dagegen besteht nur aus den für den Funk direkt notwendigen Teilen (z. B. Antennen, Repeater u. a.). Bei kommerzieller Verwendung von Transportmitteln wird unter Nutzlast v. a. die gegen Bezahlung beförderte Last verstanden (Fracht, zahlende Nutzlast), bei Schiffen der Nettoraumgehalt. Das Nutzlastverhältnis ist in der Raumfahrt der Quotient aus Nutzlastmasse und Raketenstartmasse. Bei mehrstufigen Trägerraketen, die Nutzlast in Erdumlaufbahnen transportieren, liegt es bei 1 % und darunter.
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Nụtz|last, die (Fachspr.): 1. Last, die ein Transportfahrzeug als Fracht aufnehmen kann. 2. Last, die ein Gebäude zusätzlich zum eigenen Gewicht tragen, aufnehmen kann.
Universal-Lexikon. 2012.