Akademik

Compliance
Befolgung; Einhaltung

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Com|pli|ance 〈[-pləns] f.; -; unz.〉
1. 〈Psych.〉 Maß der Bereitschaft des Patienten, die diagnostischen u. therapeutischen Vorgaben od. wohlwollenden Empfehlungen des Therapeuten zu befolgen
2. 〈Med.〉 pulmonale \Compliance (bes. die Lunge betreffende) Maßangabe für die Kapazität der Volumenvergrößerung
[engl., „Einverständnis“]

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Compliance
 
[kəm'plaɪəns; englisch »Willfährigkeit«] die, -,
 
 1) Bankwesen: von der Banken- beziehungsweise Wertpapieraufsicht zum Schutz der Anleger aufgestellte Wohlverhaltensrichtlinien und Mindestanforderungen an institutsinterne Regelungen, die eine ordnungsgemäße Durchführung von Wertpapierdienstleistungen sicherstellen und den Missbrauch von Insiderinformationen verhindern sollen; in Deutschland v. a. in §§ 31 folgende Wertpapierhandelsgesetz in der Fassung vom 9. 9. 1998 manifestiert.
 
 2) Medizin und Psychologie: Bezeichnung für die Bereitschaft des Patienten zur aktiven Mitwirkung an den vom Arzt vorgeschlagenen Maßnahmen (z. B. Zuverlässigkeit bei der Einnahme von Arzneimitteln). Die Ursachen von mangelnder Compliance mit dem Effekt, dass ärztliche Anordnungen, Sicherheits- und Arbeitsvorschriften u. a. unwirksam bleiben, sind psychologisch beeinflussbar (Verhaltenstherapie, Organisationspsychologie).
 
 3) Physiologie: die elastische Volumendehnbarkeit von Atmungs- (Lunge und Thorax) und Gefäßsystemen.
 
 4) Technik: bei Plattenspielern die Nachgiebigkeit des Tonabnehmerteils gegenüber den durch die Schallplatte erzwungenen Auslenkungen. Hohe Compliance ist für die Wiedergabe der tiefen Tonfrequenzen wichtig.

Universal-Lexikon. 2012.