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Klangfarbe
Timbre; Klangwirkung; Sound; Stimmlage; Intonation; Stimme (Musik)

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Klạng|far|be 〈f. 19; Mus.〉 durch Grund- u. Obertöne bestimmte Charakteristik eines Klanges

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Klạng|far|be, die (Musik):
für einen bestimmten Klang (1 a) charakteristische Art u. Weise.

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Klangfarbe,
 
neben Tonhöhe, Lautstärke und Zeitdauer eine der fundamentalen akustischen Eigenschaften klingender Materie und somit ein Grundbestandteil von Musik. Die Klangfarbe resultiert aus der Tatsache, dass natürliche Klangerzeuger in Abhängigkeit von ihrer materiellen Beschaffenheit neben der die Tonhöhe fixierenden Frequenz noch ein ganzes Spektrum von Teilschwingungen aufweisen, die an bestimmten Stellen des Frequenzspektrums eine charakteristische Intensität haben (Formanten) und dem erzeugten Ton so eine bestimmte Färbung geben. Deren Mischung beim gleichzeitigen Einsatz verschiedener Klangerzeuger (Instrumente) ergibt das Klangbild (Sound). Dieses hat als emotionelles Ausdrucksmittel in der Entwicklung der populären Musik zunehmende Bedeutung erhalten.
 
Vor allem in der Rockmusik ist mit dem Sound als zentraler ästhetischer Kategorie die Klangfarbe zu einem der wichtigsten musikalischen Ausdrucksmittel geworden, wobei die Zwischenschaltung elektronischer Verstärkersysteme zwischen Klangerzeuger (Instrument) und Schallabgabe mit ihrer Vielzahl von Regelmöglichkeiten und Effekten die Klangfarbe von ihrer Bindung an die materielle Beschaffenheit des Klangerzeugers weitgehend gelöst und so beliebig veränderbar gemacht hat.
 
Siehe auch: Klangregelung.

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Klạng|far|be, die (Musik): für einen bestimmten ↑Klang (1 a) charakteristische Art u. Weise.

Universal-Lexikon. 2012.