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eu|ro|pä|isch [ɔy̮ro'pɛ:ɪʃ] <Adj.>:zu Europa gehörend:
die europäischen Nachbarn.
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eu|ro|pä|isch 〈Adj.〉 Europa betreffend, zu ihm gehörig, aus ihm stammend ● Europäische Atomgemeinschaft 〈Abk.: EURATOM, Euratom〉 Organisation der EU zur friedlichen Nutzung der Kernenergie; Europäisches Chamäleon 〈Zool.〉 bis 30 cm langes, buschbewohnendes Chamäleon in Südspanien sowie in Nordafrika bis Westasien: Chamaeleo chamaeleon; Europäische Gemeinschaft 〈Abk.: EG; 1973-1993 Bez. für〉 Europäische Wirtschaftsgemeinschaft; Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl 〈Abk.: EGKS〉 1952 gegründete u. 2002 wieder aufgelöste Gemeinschaft europäischer Länder mit dem Ziel eines gemeinsamen Marktes für Kohle u. Eisen, Montanunion; Europäische Gemeinschaften 1967 erfolgte Zusammenfassung von Euratom, Montanunion u. EWG unter einem gemeinsamen Kommissar; Europäische Kommission zentrales Steuerungsorgan der Europäischen Union mit alleinigem Initiativrecht für europäische Gesetzgebungsvorschläge an Rat u. Europäisches Parlament; Europäisches Parlament Parlament der EU; Europäischer Rat 1974 institutionalisiertes Gremium, in dem die Staats- u. Regierungschefs der EU sowie der Präsident der EU-Kommission mindestens zweimal jährlich im jeweiligen Land der EU-Präsidentschaft zusammenkommen; Europäisches Sportabzeichen vom Europarat in Straßburg geplantes Sportabzeichen; Europäische Sumpfschildkröte 〈Zool.〉 einzige Schildkröte des mitteleuropäischen Binnenlandes, von Nordwestafrika bis Westasien in stehenden Gewässern verbreitet: Emys orbicularis; Europäische Union 〈Abk.: EU; seit 1.11.1993〉 Nachfolgeorganisation der Europäischen Gemeinschaft (am 7.2.1992 im Vertrag von Maastricht gegründet); Europäische Verteidigungsgemeinschaft 〈Abk.: EVG〉 die im Pariser Vertrag von 1955 gescheiterte Gemeinschaft zw. Belgien, der BRD, Frankreich, Italien, Luxemburg u. den Niederlanden zur Aufstellung einer europäischen Armee; Europäisches Währungsabkommen 〈Abk.: EWA〉 Abkommen der Mitglieder der OEEC über ein System des multilateralen Zahlungsausgleichs bei freier Konvertibilität der Währungen, das 1972 auslief; Europäisches Währungsinstitut 〈EWI〉 1994 geschaffene Institution der EU zur Vorbereitung der Währungsunion; Europäische Währungsunion 〈Abk.: EWU〉 (seit 1991) Bestrebungen der EU zur Vereinheitlichung der europäischen Geldpolitik u. ihrer Währungen, die im Jahr 2002 zur Einführung der Währungseinheit des Euro führte; Europäische Wirtschaftsgemeinschaft 〈Abk.: EWG〉 durch den Vertrag von Rom 1957 gegründete Gemeinschaft der sechs damaligen Mitgliedstaaten der Montanunion zur Schaffung eines gemeinsamen Marktes für alle Wirtschaftsgüter; →a. Europäische Gemeinschaft; Europäische Wirtschafts- und Währungsunion 〈Abk.: EWWU〉 Prozess der stufenweisen wirtschaftlichen Vereinigung der Mitgliedstaaten in der Europäischen Union; Europäische Zahlungsunion 〈Abk.: EZU〉 1950 von den Mitgliedstaaten der OEEC gegründete Union zur multilateralen Verrechnung von Zahlungen, die 1958 durch das Europäische Währungsabkommen abgelöst wurde; Europäische Zentralbank 〈Abk.: EZB〉 unabhängiges Organ der EU zur Durchführung der gemeinsamen europäischen Geldpolitik (seit 1998 Nachfolgeorganisation des Europäischen Währungsinstituts)
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eu|ro|pä|isch <Adj.>:
2. den Zusammenschluss der Staaten ↑ 2Europas (1) betreffend:
der -e Gedanke.
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eu|ro|pä|isch <Adj.>: 1. zu 1↑Europa. 2. den Zusammenschluss der Staaten 1Europas (1) betreffend: der -e Gedanke.
Universal-Lexikon. 2012.