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Wirtschaftsgemeinschaft
Wịrt|schafts|ge|mein|schaft, die (Wirtsch.):
Gemeinschaft, Zusammenschluss von Wirtschaftsgebieten.

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Wirtschaftsgemeinschaft,
 
Bezeichnung für den Zusammenschluss mehrerer Staaten mit dem Ziel der wirtschaftlichen Integration. Wirtschaftsgemeinschaften können Präferenzzonen, Freihandelszonen, Zollunionen, gemeinsame Märkte, Wirtschafts- oder Wirtschafts- und Währungsunionen sein. Oft wird die wirtschaftliche Integration verknüpft mit der Zusammenarbeit auf anderen Gebieten, bis hin zu einer politischen Union.

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Wịrt|schafts|ge|mein|schaft, die (Wirtsch.): Gemeinschaft, Zusammenschluss von Wirtschaftsgebieten: Die W. muss außenpolitisch handlungsfähig werden (W. Brandt, Begegnungen 641); eine ... Expertenkommission ... soll eine Währungs- und Wirtschaftsgemeinschaft beider deutscher Staaten in die Wege leiten (Freie Presse 14. 2. 90, 1); die Europäische W. (1957-1993; Abk.: EWG).

Universal-Lexikon. 2012.