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Kunstwerk
großes Werk (eines Künstlers); opus magnum (lat.); Meisterwerk; Opus; künstlerisches Werk

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Kunst|werk ['kʊnstvɛrk], das; -[e]s, -e:
a) Erzeugnis künstlerischen Schaffens:
ein literarisches Kunstwerk.
b) kunstvolles Gebilde:
der Computer ist ein Kunstwerk der Technik; die Frisur ist ja ein wahres Kunstwerk!

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Kụnst|werk 〈n. 11
1. schöpferisch gestaltetes Werk der Kunst
2. kunst- u. sinnvolles Gebilde, geschickt hergestelltes, kompliziertes mechanisches Erzeugnis
● dieses Türschloss, diese Uhr ist (wirklich) ein \Kunstwerk; diese Hochzeitstorte ist ja ein wahres \Kunstwerk!

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Kụnst|werk, das:
a) Erzeugnis künstlerischen Schaffens:
ein literarisches K.;
b) kunstvolles Gebilde:
der Computer ist ein K. der Technik;
die Frisur ist ja ein wahres K.

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Kunstwerk,
 
schöpferisch gestaltetes Werk, Konzept, Erzeugnis künstlerischen Schaffens (Kunst). Im Urheberrecht wird - ausgehend vom Urheberrechtsgesetz (§ 2) - durch die Rechtsprechung als geschütztes Kunstwerk der bildenden Kunst eine persönliche geistige Schöpfung, die mit Darstellungsmitteln der Kunst durch formgebende Tätigkeiten hervorgebracht ist und vorzugsweise für die Anregung des Gefühls durch Anschauung bestimmt ist, begriffen. Der ästhetische Gehalt müsse einen solchen Grad erreichen, dass nach dem Urteil sachkundiger Kreise von einer künstlerischen Leistung gesprochen werden könne. Im Unterschied hierzu tritt bei den Werken der angewandten Kunst neben den künstlerischen Wert der Gebrauchszweck hinzu; diese Werke sind wiederum von den Geschmacksmustern abzugrenzen. (Kulturgut)

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Kụnst|werk, das: a) Erzeugnis künstlerischen Schaffens: ein literarisches K.; dass er ... nicht ein episches K. im Sinne hatte, sondern ein politisches Pamphlet (Reich-Ranicki, Th. Mann 134); In einer schattigen Ecke dämmerte auf einem Steinsockel ein K. aus braunem glasiertem Ton (Lentz, Muckefuck 168); b) kunstvolles Gebilde: der Computer ist ein K. der Technik; die Frisur ist ja ein wahres K.

Universal-Lexikon. 2012.