Ka|pi|tal|ver|flech|tung, die (Wirtsch.):
Verbindung zwischen Kapitalgesellschaften durch Beteiligungen.
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Kapitalverflechtung,
die wechselseitige Beteiligung zweier oder mehrerer Unternehmen am jeweiligen Eigenkapital. Kapitalverflechtung kann auch über die Gründung eines gemeinsamen Unternehmens (Jointventure) erfolgen.
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Ka|pi|tal|ver|flech|tung, die: Verbindung zwischen Kapitalgesellschaften durch Beteiligungen.
Universal-Lexikon. 2012.