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Kraftrad
Feuerstuhl (umgangssprachlich); heißer Ofen (umgangssprachlich); Töff (schweiz.) (umgangssprachlich); Krad; Bock (umgangssprachlich); Maschine (umgangssprachlich); Motorrad

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1 das Kleinmotorrad (Kleinkraftrad) [50 cm3]
2 der Kraftstofftank
3 der fahrtwindgekühlte Einzylinderviertaktmotor (mit oben liegender Nockenwelle)
4 der Vergaser
5 das Ansaugrohr
6 das Fünfganggetriebe
7 die Hinterradschwinge
8 das polizeiliche Kennzeichen
9 das Rück- und Bremslicht
10 der Scheinwerfer
11 die vordere Trommelbremse
12 das Bremsseil, ein Bowdenzug m
13 die hintere Trommelbremse
14 die Sportsitzbank
15 der hochgezogene Auspuff
16 die Geländemaschine [125 cm3] (das Geländesportmotorrad, ein leichtes Motorrad)
17 der Doppelschleifenrahmen
18 das Startnummernschild
19 die Einmannsitzbank
20 die Kühlrippen f
21 der Motorradständer
22 die Motorradkette
23 die Teleskopfedergabel
24 die Speichen f
25 die Felge
26 der Motorradreifen
27 das Reifenprofil
28 der Gangschaltungshebel
29 der Gasdrehgriff
30 der Rückspiegel
31-58 schwere Motorräder n
31 das Schwerkraftrad mit wassergekühltem Motor m
32 die vordere Scheibenbremse
33 der Scheibenbremssattel
34 die Steckachse
35 der Wasserkühler
36 der Treibstofftank
37 das Blinklicht (der Richtungsanzeiger)
38 der Kickstarter
39 der wassergekühlte Motor
40 der (das) Tachometer
41 der Drehzahlmesser
42 das hintere Blinklicht
43 die verkleidete schwere Maschine [1000 cm3]
44 das Integral-Cockpit, eine integrierte Verkleidung
45 die Blinkleuchte
46 die Klarsichtscheibe
47 der Zweizylinderboxermotor mit Kardanantrieb m
48 das Leichtmetallgussrad
49 die Vierzylindermaschine [400 cm3]
50 der fahrtwindgekühlte Vierzylinderviertaktmotor
51 das Vier-in-einem-Auspuffrohr
52 der elektrische Anlasser
53 die Beiwagenmaschine
54 das Beiwagenschiff
55 die Beiwagenstoßstange
56 die Begrenzungsleuchte
57 das Beiwagenrad
58 die Beiwagenwindschutzscheibe

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Krạft|rad 〈n. 12u; Kurzwort: KradKraftfahrzeug mit zwei Rädern; Sy Motorrad

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Krạft|rad, das (Amtsspr.):
zweirädriges Kraftfahrzeug (z. B. Motorrad).

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Kraftrad,
 
Kurzbezeichnung Krad, Sammelbezeichnung für alle Arten von einspurigen, zweirädrigen Kraftfahrzeugen, die mit oder ohne Knieschluss gefahren werden: Motorrad, Motorroller, Leichtkraftrad, Kleinkraftrad und Mofa.
 
Angetrieben wird ein Motorrad zumeist über einen luft-, teilweise auch wassergekühlten Viertaktmotor. Den früher ausschließlich verwendeten Zweitaktmotor haben heute nur leistungsstarke Sportmotorräder (wassergekühlt) oder Kleinkrafträder und Leichtkrafträder (luftgekühlt). Der Rahmen besteht üblicherweise aus geschweißten, runden oder eckigen Stahlrohren, bei Rennmaschinen finden sich auch Aluminiumrahmen. Gussfelgen haben die früher üblichen Speichenräder weitgehend ersetzt; die Vorderradführung übernimmt eine Teleskopgabel (bestehend aus Gabelstand- und Tauchrohr) oder eine Schwinge in unterschiedlicher Ausführung. Für die Hinterradführung sorgt eine Schleppschwinge, die durch hydraulischen Stoßdämpfer mit Schraubenfedern (Federbein) abgestützt wird. Dieses klassische Prinzip der Hinterradabstützung wird von Konstruktionen mit einem Zentralfederbein abgelöst. Vorder- und Hinterrad weisen unabhängig voneinander arbeitende hydraulisch oder mechanisch betätigte Bremsen auf; bei schweren Motorrädern wird vorn eine Doppelscheibenbremse eingesetzt, hinten kann sowohl eine Trommel- als auch eine Scheibenbremse sein. Aktiviert wird die vordere Bremsanlage durch den Bremshebel am rechten Handgriff, das Pedal vor der rechten Fußraste wirkt - hydraulisch oder durch Gestänge - auf die hintere Bremse.
 
Kupplung und Schaltgetriebe bilden zusammen mit dem Motorgehäuse einen kompakten Block. Geschaltet wird in der Regel mit dem linken Fuß, bei Motorrollern und Mofas durch eine an der linken Lenkerseite angebrachte Drehgriffschaltung. Die Kraftübertragung zum Hinterrad übernimmt entweder eine Rollenkette oder eine Kardanwelle. Bei Mofamotoren erzeugt ein Schwungrad-Magnetzünder die Zündspannung, größere Krafträder sind mit Drehstromlichtmaschine und Batteriezündanlage ausgestattet sowie einem elektrischen Anlasser; kleinere Krafträder besitzen einen Kickstarter.
 
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) unterscheidet folgende Arten von Krafträdern, und zwar Krafträder i. e. S., meist Motorräder genannt, die noch weiter unterteilt werden: a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum über 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h (Fahrerlaubnis Klasse 1); b) Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 20 kW (27 PS) und einem leistungsbezogenen Leergewicht von mindestens 7 kg/kW (Klasse 1 a); c) Leichtkrafträder mit einem Hubraum von weniger als 80 cm3 und einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h (Klasse 1 b); weiterhin Kleinkrafträder mit einem Hubraum von maximal 50 cm3 und 50 km/h Höchstgeschwindigkeit (Klasse 4); Fahrräder mit Hilfsmotor, die wesentlichen Merkmale eines Fahrrades aufweisen und als Antriebsmaschine einen Verbrennungsmotor bis 50 cm3 Hubraum und eine Höchstgeschwindigkeit bis 50 km/h besitzen (Klasse 4); Mofas, das sind Fahrräder mit Hilfsmotor, deren Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h bei einer maximalen Nenndrehzahl von 4 800 U/min beträgt (Prüfbescheinigung notwendig); Leichtmofas besitzen sowohl Merkmale eines Fahrrades wie eines Mofas, der Hubraum ist auf maximal 30 cm3 begrenzt, die Leistung auf 0,5 kW, die Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h (Prüfbescheinigung). Das Tragen eines Schutzhelms ist bis auf Leichtmofas bei allen Krafträdern Pflicht.
 
Motorräder mit fest angebautem Seitenwagen (Beiwagen) zur Mitnahme einer Person zählen zu den Dreirad- beziehungsweise Zweispurkraftfahrzeugen. Motorroller sind Krafträder mit kleinen Rädern, verkleidetem Fahrwerk und freiem Einstieg zwischen Lenksäule und Sitz.
 
Laut StVZO nicht mehr üblich sind die Bezeichnungen Moped für ein zu den Fahrrädern mit Hilfsmotor zählendes Kraftrad mit einem Motor von maximal 50 cm3 Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h sowie Mokick für ein Kleinkraftrad, dessen Geschwindigkeit auf 40 km/h beschränkt ist (Hubraum maximal 50 cm3), das jedoch Merkmale des Motorrads (u. a. Kickstarter, Fußrasten) hat.
 
Geschichte:
 
Als Vorläufer des Motorrads gilt das 1869 von dem Franzosen L. G. Perreaux gebaute Dampfzweirad, das 15 km/h schnell gewesen sein soll. 1885 entwickelten G. Daimler und W. Maybach ihren rund 90 kg schweren »Reitwagen«; als erstes echtes Kraftrad gilt das von H. Hildebrand und A. Wolfmüller 1892 konstruierte Zweirad mit Zweizylinder-Viertaktmotor, von dem ab 1894 angeblich rd. 800 Stück entstanden und das als erstes die Bezeichnung »Motorrad« trug.
 
Literatur:
 
H. W. Bönsch: Fortschrittl. Motorrad-Technik (1985);
 
Ein Jh. Motorradtechnik, hg. v. C. Bartsch (1987).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Kraftrad: Verbrennungsmotor auf zwei Rädern
 

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Krạft|rad, das (Amtsspr.): zweirädriges Kraftfahrzeug (z. B. Motorrad).

Universal-Lexikon. 2012.