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Seitenwagen
Beiwagen

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Seitenwagen,
 
Beiwagen, beim Kraftrad ein am Rahmen seitlich angebrachtes, als Wanne oder Kasten ausgebildetes Zusatzfahrzeug mit einer nicht angetriebenen, bremsbaren Achse für Personen, Gepäck oder Güter. Der Seitenwagen muss an mindestens drei Punkten an das Kraftrad angeschlossen werden. Zur besseren Lenkbarkeit müssen Kraftrad und Seitenwagen Radsturz haben, die Seitenwagenachse muss der Hinterachse voreilen (Vorspur). In Deutschland werden Seitenwagen wegen des Rechtsverkehrs meist an der rechten Seite angeschlossen. - Sport: Motorradsport, Motocross.

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Sei|ten|wa|gen, der: Beiwagen (1).

Universal-Lexikon. 2012.