rahmen; umranden; ummanteln; verbrämen; umsäumen; bordieren (fachsprachlich); säumen; einsäumen; einschließen; umgeben
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ein|fas|sen ['ai̮nfasn̩], fasste ein, eingefasst <tr.; hat:mit einem Rahmen, Rand, einer Borte umgeben:
einen Edelstein in Gold einfassen; einen Garten mit einer Hecke einfassen.
Syn.: ↑ begrenzen, ↑ einschließen, ↑ fassen, ↑ rahmen, 1↑ säumen, ↑ umgeben, ↑ umrahmen, ↑ umranden.
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ein||fas|sen 〈V. tr.; hat〉
1. umrahmen, umranden, umschließen, umgeben
3. in Fässer legen, schichten (Heringe)
● Edelsteine \einfassen mit einer Fassung (aus Gold u. a.) versehen; einen Garten mit einer Hecke, einer Mauer \einfassen; das Wasserbecken ist mit Steinen eingefasst
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ein|fas|sen <sw. V.; hat:
mit einem festen Rand, einer Umrandung umgeben:
die Decke ist mit einer Borte [rot] eingefasst;
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ein|fas|sen <sw. V.; hat: mit einem festen Rand, einer Umrandung umgeben: die Decke ist mit einer Borte [rot] eingefasst; Ein Seidenband mit goldgewirkter Aufschrift fasst seine Matrosenmütze ein (Grass, Hundejahre 158); der Garten soll mit einer Hecke eingefasst werden; Ihre Ufer sind von schmalen Waldstreifen eingefasst (Grzimek, Serengeti 156); ... dass Lissabon von zum Teil recht erheblichen Hügeln eingefasst ist (Th. Mann, Krull 328); Edelsteine [in Gold] e. (fassen 8).
Universal-Lexikon. 2012.